
Verbeamtung
Höchstaltersgrenze von 45 auf 50 Jahre angehoben
Der schleswig-holsteinische Landtag hat die Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung von bisher 45 Jahren auf nun 50 Jahre angehoben. Zielgruppe dieser Maßnahme sind vor allem Quer- und Seiteneinsteiger*innen für die Schulen.