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Amtsangemessene Alimentation

Post von der Landesregierung

Aktuell erhalten alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger Post vom Land Schleswig-Holstein. Aus Sicht der GEW ist das Schreiben wenig hilfreich. Weiterhin ist ein individueller Antrag notwendig!

Aktuell erhalten alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein ein Schreiben der Finanzstaatssekretärin zur „Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für das Jahr 2023“. In dem Schreiben informiert das Finanzministerium darüber, dass die Landesregierung für das Jahr 2023 eine verfassungsgemäße Alimentation rückwirkend sicherstellen will.

Leider bleibt es aber nur bei diesen schönen Worten. Es gibt weiterhin keine Zusage für eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung.
Und es wird weder auf die Einrede der Verjährung noch auf die haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet.
Das Schreiben ändert also nichts: Individuelle Anträge sind weiterhin notwendig!

Es bleibt offen, mit welchen Maßnahmen die Landesregierung konkret die amtsangemessene Alimentation im Jahr 2023 rückwirkend gewährleisten möchte. Dies wird voraussichtlich erst im Jahr 2024 feststehen. Zur Sicherung individueller Ansprüche der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind damit weiterhin individuelle Anträge auf amtsangemessene Alimentation erforderlich. Denn nur so wird es möglich sein, die rückwirkende Gesetzgebung im Jahr 2024 für das Jahr 2023 juristisch überprüfen zu lassen.

Mehr Informationen zum Antrag auf amtsangemessene Alimentation

Weitere Informationen zur laufenden Tarif- und Besoldungsrunde Länder