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Besoldung von Lehrkräften

A13 für Alle in Schleswig-Holstein

Großer GEW-Erfolg: Ab dem Jahr 2025 werden alle (wissenschaftlichen) Lehrkräfte in Schleswig-Holstein nach A13 besoldet. Im August 2025 ist es also endlich so weit, dass die Grundschullehrkräfte nach A13 besoldet werden. Das ist eine enorme finanzielle Aufwertung der Arbeit der Kolleg*innen in Grundschulen.

Was A13 im August finanziell bedeutet, haben wir hier in einer Übersicht zusammengefasst.

Die GEW hat lange dafür gekämpft. Nun ist es soweit, dass die Gleichwertigkeit der Arbeit von Lehrer*innen anerkannt wird.

Schon im Jahr 2016 hat die GEW erreicht, dass alle Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen nach A13 besoldet werden und somit die Diskriminierung der „alten“ Grund- und Hauptschullehrer*innen beendet wurde.

Die Zuordnung der Lehrämter zu den Besoldungsgruppen ist in der Besoldungsordnung des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte wirken sich die Besoldungsgruppen über den Tarifvertrag Entgeltordnung-Lehrkräfte (TV EntgO-L) auch auf die Zuordnung der Entgeltgruppen aus.

Besoldung und Bezahlung an Grundschulen

Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen erhalten ergänzend zu ihrem Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 12 eine jährlich aufwachsende monatliche Strukturzulage in folgender Staffelung:

  • ab dem 1. August 2020 in Höhe von 80,00 Euro,
  • ab dem 1. August 2021 in Höhe von 160,00 Euro,
  • ab dem 1. August 2022 in Höhe von 240,00 Euro,
  • ab dem 1. August 2023 in Höhe von 320,00 Euro und
  • ab dem 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 in Höhe von 400,00 Euro.

Am 1. August 2025 werden die verbeamteten Grundschullehrkräfte in das neue Einstiegsamt A 13 übergeleitet.

Die Zulage gibt es gemäß tariflicher Regelungen auch für tarifbeschäftigte Grundschullehrkräfte. Und die höhere Besoldung ab 2025 führt auch zu einer Eingruppierung der tarifbeschäftigten Grundschullehrkräfte in die Entgeltgruppe 13.

Für Schulleiter*innen und Stellvertretungen an Grundschulen wurde die Besoldung bereits zum August 2019 und 2020 um eine volle Besoldungsstufe erhöht.

Hier geht es zum entsprechenden Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt.

Besoldung und Bezahlung an Gemeinschaftsschulen

Das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I ist in Schleswig-Holstein der Besoldungsgruppe A13 zugeordnet.

Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen wurde 2016 auf Druck der GEW die Möglichkeit für einen Lehramtswechsel in das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe 1 geschaffen.

Voraussetzung für diesen Wechsel war und ist
•    fünf Jahre Einsatz mit der überwiegenden individuellen Unterrichtsstundenzahl (je nach Teilzeitumfang) im Sekundarstufenbereich
•    zum Zeitpunkt der Antragsstellung Einsatz überwiegend im Sekundarstufenbereich

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein hier.
Link zum Antragsformular Befähigungsfeststellung für das Lehramt an Sekundarschulen.