Guter Ganztag braucht mehr!
Die GEW setzt sich dafür ein, allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen zu bieten. Die GEW macht sich dabei für ein leistungsfähiges, gerechtes und freies Bildungssystem stark. Die Ganztagsschule ist ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit.
Bundestag und Bundesrat haben 2021 die gesetzlichen Grundlagen für ein Recht auf Ganztag geschaffen: Beginnend mit dem Schuljahr 2026/27 gibt es ein gesetzlich verbrieftes Recht auf ganztägige Betreuungsangebote für Grundschüler*innen. Zunächst ab Klasse 1 aufwachsend bis 2029 wird eine Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche zugesichert.
Aus Sicht der GEW muss es mit dem Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule einen wirklichen Neustart geben. Es muss eine massive Fachkräfteoffensive starten. Die Politik muss die Arbeitsbedingungen in Kita und Ganztag verbessern und mehr in die Ausbildung junger Menschen investieren.
Personal für den Ganztag gewinnt man nur mit guter Arbeit: Der Ganztag braucht feste Arbeitsplätze, die auf Wunsch in Vollzeit angeboten werden. Und die Arbeitsbedingungen müssen tarifvertraglich geregelt sein.
Rechtsanspruch auf Ganztag 2026 – Mehr Fragen als Antworten
Im Sommer 2026 soll es losgehen – der Rechtsanspruch auf ganztägige Beschulung (oder Betreuung?) startet. Somit ist die jetzige Regierung in der Verantwortung, das Mammutprojekt Ganztag auf den Weg zu bringen. Im Koalitionsvertrag sollten sich also klare Vorgaben finden, wie das umgesetzt werden soll.
Dieser Erwartungshaltung wird der Vertrag nicht gerecht. Die Liste der klaren Festlegungen ist kurz: eine Verzahnung mit Jugendhilfe, außerschulischen Bildungsanbietern und dem Vereinswesen ist geplant. Die Leitung des Ganztags, die zum erweiterten Schulleitungsteam gehören wird, sollte „von (sozial)pädagogische ausgebildeten Fachkräften übernommen werden“.
Darüber hinaus gibt es kaum Vorgaben, sondern watteweiche Absichtserklärungen. Der Ganztag soll in „seinen unterschiedlichen Formen“ weiter ausgebaut werden. Das klingt nicht nach politischem Gestaltungswillen und durchdachten pädagogischen Konzepten, sondern nach dem Weg des geringsten Widerstands. Mit einem „Schauen wir mal“-Konzept lässt sich keine Bildungsgerechtigkeit erreichen!
Die GEW fordert Klarheit!
Es gibt keine Informationen zum Umfang und zur Verbindlichkeit des Ganztages.
Wir fordern: Die verbindliche Schulzeit in der Grundschule wird erweitert auf 8 bis 14 Uhr. Ergänzende Bildungs- und Betreuungsangebote finden sowohl vorher als auch im Anschluss an die Schulzeit statt. Daraus folgt eine veränderte Rhythmisierung des Schultages, mit einem Wechsel zwischen Lernangeboten und Entspannungsphasen.
Ganztag stellt neue Anforderungen sowohl im Hinblick auf räumliche Konzepte als auch auf den Personalbedarf. Außer einen wagen Unterstützungszusage an die Kommunen findet sich hier nichts.
Wir fordern: Ganztag braucht ein neues schulisches Raumkonzept – in den seltensten Fällen ist eine Doppelnutzung von Räumen zielführend.
Für mehr Schulzeit braucht es mehr Lehrkräfte! Und für eine sinnvolle Verzahnung von unterrichtlichen und alternativen schulischen Angeboten braucht es mehr pädagogische Fachkräfte. Um allen Bedarfen gerecht werden zu können, ist auch die Einbeziehung von heilpädagogischen Fachkräften nötig.
Hier offenbart sich ein großes Fragezeichen des Vertrags: Nicht mit einer Silbe wird erwähnt, dass es Schüler*innen im Grundschulalter gibt, die nicht an einer Grundschule lernen. Wurde diese Gruppe von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vergessen oder wird hier die Benachteiligung mit eingeplant? Bildungsgerechtigkeit sieht anders aus!
Ganztag braucht Qualität:
- Qualifiziertes Personal und geeignete Räume!
- Volle Stellen als Regelbeschäftigung!
- Gute Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag!