Vorbereitungsdienst
Mit dem Beginn des zweiten Ausbildungsabschnitts steht ihr als Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) einer Menge von neuen Informationen, Erfahrungen und Anforderungen gegenüber. Dabei steht die GEW an eurer Seite!
Das ist 2024 neu im Vorbereitungsdienst:
Das Bildungsministerium hat die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die den Ablauf und den Inhalt eures Vorbereitungsdienstes regelt, überarbeitet. Die neue Fassung gilt für alle LiV, die ab dem 1. Februar 2024 in den Vorbereitungsdienst starten. Wir haben für euch die wichtigsten Änderungen aufgeführt, die in der Neufassung enthalten sind.
Die GEW hat sich im Rahmen der Neufassung dafür eingesetzt, dass die Interessen der LiV gewahrt bleiben und eure Ausbildung nicht unter den neuen Vorgaben leidet. Ganz konkret haben wir uns dafür stark gemacht die Ausbildung in der Schule zu stärken, die Arbeitsbelastung nicht weiter zu erhöhen und Teilzeitmöglichkeiten auch für LiV auszubauen. EInige unserer Forderungen sind vom Ministerium übernommen worden, andere leider nicht. Wir bleiben aber dran! Unsere Stellungnahmen gegenüber dem Ministerium könnt ihr unter diesen Links einsehen:
Stellungnahme zu APVO I (GEW)
Stellungnahme zur APVO 2 (DGB)
Die wichtigsten Änderungen ab dem 1. Februar 2024
- Mit der neuen Verordnung sollen mindestens 20% und maximal 40% der Ausbildungstage pro Fach digital stattfinden (§8 Abs.3).
Wir haben diese Festschreibung auf bestimmte „Online-Quoten“ gegenüber dem Ministerium entschieden abgelehnt. Grund dafür sind die Rückmeldungen unserer Mitglieder, dass durch die digitalen Ausbildungstage wertvolle Praxiserfahrungen und -beispiele verloren gehen. Das gilt insbesondere für Quer- und Seiteneinsteiger*innen, die vor dem Vorbereitungsdienst deutlich weniger Unterrichtserfahrung sammeln konnten. Ein kleiner Trost ist immerhin die Entlastung der LiV durch die entfallenden Fahrtwege und Fahrtkosten. - Die neue Verordnung garantiert endlich auch den Quer- und Seiteneinsteiger*innen an berufsbildenden Schulen die Reduzierung des eigenverantwortlichen Unterrichts als Ausgleich für die zusätzlichen Veranstaltungen des SHIBB im ersten Halbjahr des Vorbereitungsdienstes (§7 Abs.5).
- Die Anforderungen an die Ausbildungsberatungen der Studienleiter*innen bei Unterrichtsbesuchen sind in der neuen Verordnung klarer definiert. Ab dem zweiten Ausbildungshalbjahr soll sich die Rückmeldung der Studienleiter*innen an den Bewertungskriterien der Staatsprüfung orientieren. Die Ausbildungsberatungen bleiben aber weiterhin unbenotet. Die Orientierung an den Kriterien der Staatsprüfung soll den LiV eine bessere Einordnung ihrer Leistungen auf dem Weg zur Staatsprüfung ermöglichen (§9 Abs.1).
- Die Anforderungen an das Portfolio sind in der neuen Verordnung erhöht worden. Zukünftig soll ein Bericht von jeder Ausbildungsberatung erstellt werden, der den Unterrichtsentwurf, die aus der Ausbildungsberatung abgeleiteten Ziele und eine Reflexion über die Umsetzung dieser Ziele enthält. Der Bericht muss dem/der Studienleiter*in immer vor der jeweils nächsten Ausbildungsberatung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll das Portfolio zukünftig fünf Thesen enthalten, die die LiV aus der Reflexion ihrer Ausbildungserfahrung ableitet. Alleine diese fünf Thesen sollen etwa fünf Seiten umfassen (§10).
Auch diese Änderung haben wir deutlich kritisiert, da diese zusätzlichen Anforderungen an das Portfolio die ohnehin hohe Arbeitsbelastung der LiV vollkommen ignoriert. - Das Fallbeispiel in der Staatsprüfung entfällt.
- Die Dauer des abschließenden Prüfungsgesprächs wird in der neuen Verordnung vereinheitlicht und auf 60 Minuten festgelegt. Den Schwerpunkt des Prüfungsgesprächs bilden die Thesen der LiV aus dem Portfolio. Dafür entfällt die Befragung zum Schul- und Dienstrecht. Schul- und Dienstrechtliche Aspekte können aber weiterhin Teil des Prüfungsgesprächs sein (§17 Abs3)!
Der Tarifabschluss, auf den sich die Gewerkschaften des DGB und die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) im Dezember verständigt haben, sieht eine Inflationsausgleichsprämie für angestellte Arbeitnehmer*innen der Bundesländer vor.
Die Landesregierung wird diese Inflationsausgleichsprämie auch den Beamt*innen zahlen. Auch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst profitieren von dem Inflationsausgleich, wenn auch nicht in voller Höhe.
- Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die bereits am 9. Dezember im Vorbereitungsdienst waren und zwischen August 2023 und dem 8. Dezember mindestens einen Tag Anspruch auf Bezahlung hatten, erhalten im Januar 2024 eine einmalige Inflationsausgleichsprämie von 1000 Euro.
- Alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erhalten außerdem für die Monate Januar bis einschließlich Oktober eine monatliche Prämie von 50 Euro, sofern das Dienstverhältnis am Ersten des Monats bestanden hat und an einem Tag in dem Monat Anspruch auf Bezahlung haben.
Die Inflationsausgleichszahlungen sind steuer- und abgabenfrei und landen ohne Abzüge bei euch auf dem Konto.
Die meisten LiV absolvieren ihren Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf und haben dadurch einen Anspruch auf Beihilfe vom Land. Lehrkräfte, die sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen wollten, mussten bislang den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung (14,6%) selbst bezahlen. Für den Großteil von ihnen war deshalb eine private Krankenkasse die kostengünstigere Alternative.
Seit Beginn des Jahres haben Beamt*innen auf Wiederruf in Schleswig-Holstein jetzt auch die Möglichkeit einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse bei Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) zu beantragen. Diese Option kann für Berufseinteiger*innen, je nach Alter, Vorerkrankungen und familiärer Situation Sinn machen. Mehr Infos findet ihr unter diesem Link.
GEW-Mitglieder können nach dem Einloggen hier auf der Webseite außerdem unser detailliertes Merkblatt zur pauschalen Beihilfe herunterladen: Merkblatt pauschale Beihilfe
Neben der Inflationsausgleichszahlung sind auch die Entgelterhöhungen, die in der Tarifrunde 2023 von den Gewerkschaften errungen wurde, auf die Beamt*innen in Schleswig-Holstein übertragen worden. Das heißt: Auch für verbeamtete Lehrkräfte wird es 2024 mehr Geld geben. Die neue Besoldungstabelle, die ab November 2024 gilt, könnt ihr am Ende dieser Seite herunterladen.
Die Übertragung des Tarifergebnisses ist in Zeiten knapper Kassen keine Selbstverständlichkeit. Auch für Beamt*innen hat es schon so genannte „Nullrunden“ gegeben. Auch ihr profitiert deshalb von starken Gewerkschaften, die für eure Besoldungserhöhung sorgen und dem Einsatz der angestellten GEW-Kolleg*innen in den Tarifrunden.
Als Bildungsgewerkschaft machen wir uns schon seit langem und unabhängig von den Tarifverhandlungen für eine Anhebung der Bezüge auf mindestens 50% des Einstiegsgehaltes stark. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Bezüge im Vorbereitungsdienst steigen und vertreten unsere Position immer wieder gegenüber den politisch Verantwortlichen.
Die GEW fordert darüber hinaus die Attraktivität der Lehrkräfteausbildung durch weitere Maßnahmen zu steigern:
- deutliche Erhöhung der Fahrtkostenerstattung
- alle Bewerber*innen ohne Wartezeit ausbilden
- Quer- und Seiteneinsteiger*innen auch an den berufsbildenden Schulen entlasten
Der Durchblick: Dein Wegweiser für den Vorbereitungsdienst
Im Vorbereitungsdienst lernt ihr viele neue Leute kennen, sollt euch auf unterschiedliche Situationen einstellen, an einen neuen Tagesablauf gewöhnen und nebenbei in die Lehrer*innenrolle schlüpfen. Ihr benotet Schüler*innen, seid ihr Vorbild - und gleichzeitig seid ihr weiter Lernende und werdet selbst begutachtet und beurteilt. Ganz nebenbei müsst ihr Euch um praktische Fragen kümmern: Besoldung, Krankenversicherung, Beihilfe, Aufsichtspflicht... da kann man schon mal die Orientierung verlieren!
In unserer Broschüre, dem „Durchblick“, habt ihr die wichtigsten Informationen immer dabei! Im praktischen Format für die Schultasche begleitet euch die Broschüre durch den Vorbereitungsdienst. Sie wird jedes Jahr aktualisiert und enthält alle wichtigen Infos.
Der Durchblick wird bei den Einführungsveranstaltungen des IQSH von uns verteilt oder kann unter info(at)gew-sh(dot)de bestellt werden.
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