Da der Informationsbedarf groß ist, gab es viele Nachfragen. Zugleich befindet sich der Verordnungsentwurf noch in der Anhörung. Ganz wichtig: Das Verfahren bleibt, so wie es zwischen GEW/DGB und Ministerium erörtert wurde, relativ unbürokratisch und so „schlank“, dass noch in diesem Jahr über 1.000 Beförderungen möglich werden sollen.
Zu folgenden Fragen gibt das Ministeriums erste Antworten:
- zur Feststellung der Bewährung, die nicht als dienstliche Beurteilung erfolgen soll, sondern als Bestätigung der Bewährung im Unterricht der SEK I,
- zur notwendigen Erfahrungszeit im Umfang von fünf Jahren in einer Gemeinschafts- oder Regionalschule,
- zum Umfang der zusätzlich geforderten Fortbildung in Höhe von 30 Stunden in den ersten drei Jahren nach dem Wechsel von A12 nach A13,
- zur Anwendung der gleichen Regelung für Tarifbeschäftigte.
Außerdem kündigt das Ministerium an, dass es ein Antragsformular in die Schulen geben wird, sobald die Verordnung Gültigkeit erlangt. Nicht erwähnt wird, dass die Regelungen gleichermaßen für KoordinatorInnen mit dem Lehramt GH gelten
Es wird hier mehr als deutlich: Der relativ unkomplizierte Lehramtswechsel für die GH-KollegInnen an den Gemeinschaftsschulen ist für diese Gruppe ein großer Erfolg. Die Aktionen der GEW haben sich hier gelohnt.
Für eine gerechte Besoldung der Grundschullehrkräfte wird der gemeinsame Kampf weiter gehen müssen!
Diese Besoldungsungerechtigkeiten werden an den Grund- und Gemeinschaftsschulen besonders deutlich. Leider gibt es hier keine weiteren Zugeständnisse des Ministeriums.