Schulgesetzänderung
Bildungsministerium will Schulleiterwahlausschuss abschaffen
Die GEW kritisiert die vom Bildungsministerium geplante Abschaffung des Schulleiterwahlausschusses. Auch zukünftig müssen alle an Schule Beteiligten über die Schulleitung mitbestimmen dürfen.
Demokratische Prozesse scheinen dem Bildungsministerium irgendwie Probleme zu bereiten. Anders ist seine Absicht kaum zu verstehen, den Schulleiterwahlausschusses (§§ 37,38 Schulgesetz) abzuschaffen. Für die GEW müssen alle an Schule Beteiligten wie bisher das Recht haben, bei der Entscheidung über die Schulleitung mitzubestimmen.
Die Mitbestimmungsrechte von Lehrkräften, Eltern, ggf. Schüler*innen und Schulträgern dürfen vom Bildungsministerium nicht einfach beiseite gewischt werden. Schließlich sollen gerade sie in Zukunft mit der Schulleitung zusammenarbeiten. Außerdem kennen sie die Erfordernisse ihres Schulstandorts am besten. Gerade in der aktuellen Zeit, in der die Stärkung der Demokratie obenan stehen muss, wirkt der Plan des Bildungsministeriums wie aus der Zeit gefallen.
Geht es nach der Absicht des Bildungsministeriums soll an die Stelle des Schulleiterwahlausschusses ein reines Anhörungsgremium treten; getauft auf den schönen Namen: „vom Schulträger für die Anhörung zu bildendes Gremium“. Viel zu melden hat dieses Gremium dann nicht. Statt wie der Schulleiterwahlausschuss mitzuentscheiden, wer in Zukunft als Schulleiter*in die Geschicke einer Schule leitet, wird es nur noch angehört. Konsequenz: weniger Einfluss aller an Schule Beteiligten – mehr Macht für das Bildungsministerium. Dem Bildungsministerium fiele es dann wesentlich leichter, eine*n Schulleiter*in einzusetzen. Bisher hat es in der Regel die Stelle neu ausgeschrieben, wenn der Schulleiterwahlausschuss sich nicht auf die Wahl einer Person einigen konnte. Bisher schlug der Schulleiterwahlausschuss die gewählte Person dem Bildungsministerium zur Ernennung vor. Die letztliche Entscheidung liegt allerdings auch jetzt schon beim Bildungsministerium.
Für die GEW stellt sich auch die Frage, warum das Bildungsministerium bei der Besetzung einer Schulleitung in Zukunft nicht mehr wie bisher bis zu vier geeignete Personen vorschlagen will.