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Amtsangemessene Alimentation

Antragsflut für Landesregierung - GEW-Mitglieder sollen Anträge stellen

Da wird auf die Poststelle des Dienstleistungszentrums Personal einiges zurollen. Wegen nicht verfassungsgemäßer Besoldung rufen DGB, GEW, GdP und ver.di Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation auf.

Da wird auf die Poststelle des Dienstleistungszentrums Personal (DLZP) des Landes einiges zurollen. Wegen der Sturheit der Landesregierung in Person von Finanzministerin Monika Heinold (GRÜNE) dürften sich im DLZP demnächst die Postkisten stapeln. Nach fruchtlosen Gesprächen mit der Finanzministerin haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften GEW, GdP und ver.di einen Aufruf an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Schleswig-Holstein gestartet: Sie sollen Anträge auf amtsangemessene Alimentation stellen. Denn die Besoldung ist für das Jahr 2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Nur wer noch bis zum 31. Dezember einen Antrag stellt, kann seine Ansprüche sichern.

„Die Gewerkschaften hätten sich und dem DLZP den ganzen Ärger gerne erspart. Weil die Landesregierung aber auf stur geschaltet hat, bleibt uns nun nichts anderes übrig. Wir stellen unseren Mitgliedern Musteranträge auf amtsangemessene Alimentation bereit, damit sie zu ihrer verfassungsgemäßen Besoldung kommen“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am Donnerstag, 5. Oktober 2023 in Kiel. Die sich anbahnende Antragswelle habe sich die Landesregierung selbst zuzuschreiben.

Im Vorfeld des Aufrufes hatten sich der DGB und seine Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes um eine schriftliche Vereinbarung mit der Landesregierung bemüht. So wollten sie der Unsicherheit unter den Betroffenen begegnen. Die Landesregierung blieb jedoch dabei, erst im Jahr 2024 rückwirkend für das Jahr 2023 für eine verfassungskonforme Besoldung sorgen zu wollen. Zugleich erklärte sie, Anträge zu deren Überprüfung im Jahr 2024 nicht mehr zuzulassen.
Die GEW-Landesvorsitzende zeigte nicht das geringste Verständnis für diese Haltung der Landesregierung. „Verfassungsgemäße Besoldung ist kein Spielball. Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dürfen von ihrem Dienstherren zu Recht erwarten, gemäß der Verfassung bezahlt zu werden“, so Astrid Henke.

DGB und Gewerkschaften rufen jetzt zu Anträgen auf, damit ihre Mitglieder ihre individuellen Ansprüche wahren können. Ohne einen entsprechenden Aufruf wäre eine juristische Überprüfung der rückwirkenden Besoldungsgesetzgebung für 2023 nicht mehr möglich. Erst im kommenden Jahr wird sich zeigen, ob weitere juristische Schritte notwendig werden.

 

 

 

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