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Besoldung

Besoldungserhöhung und weitere strukturelle Verbesserungen

Im März 2022 hat der (alte) Schleswig-Holsteinische Landtag die geplanten Besoldungserhöhungen und weitere strukturelle Verbesserungen für Beamt*innen auf den Weg gebracht. Vor allem Beamt*innen mit Kindern profitieren überdurchschnittlich.

(Foto: GEW)

Die Verbesserungen sind auch das Ergebnis gewerkschaftlicher Aktivitäten und Rechtsschutzverfahren.Die Besoldung und Versorgung steigt durch die Besoldungsanpassung und durch die Übertragung des Tarifergebnisses:

➢ zum 1. Juni 2022 um 0,6 % und

➢ zum 1. Dezember 2022 um 2,8 %.

Für Beamt*innen mit Kindern kommt es zu weiteren folgenden Verbesserungen:

➢ zum 1. Mai 2022 wird der Familienzuschlag um 40 Euro pro Kind erhöht

➢ Verbesserungen in der Beihilfe für kinderreiche Beamtenfamilien

➢ Einführung eines Familienergänzungszuschlages.

Voraussetzung für den Familienzuschlag ist grundsätzlich die Unterschreitung von Höchstgrenzen des Familien- bzw. Partnereinkommens. Für Beamt*innen der Besoldungsgruppe A10 und höher wird der Familienzuschlag erst ab dem dritten Kind nach § 45a Absatz 2 SHBesG gewährt.

Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 30. April 2022 besteht nach § 45a Absatz 3 Satz 1 SHBesG grundsätzlich ein Anspruch auf Nachzahlung von Ergänzungszuschlagen von 80 € monatlich für dritte und weitere im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder.

Im Gesetz sind weitere strukturelle Verbesserungen vor allem für die unteren Besoldungsgruppen vorgesehen. Weitere Informationen zu den Änderungen gibt es auf der Website des DGB: Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein: Wo Licht ist, fällt auch Schatten | DGB Bezirk Nord

Beim Finanzministerium gibt es hier detaillierte Informationen

und Vordrucke zum Familienergänzungszuschlag:

Themen - Familienergänzungszuschlag (FEZ) Erklärung § 45a Abs. 1 und 2 mit Hinweisen - schleswig-holstein.de

Themen - Familienergänzungszuschlag (FEZ) Erklärung § 45a Abs. 3 mit Hinweisen - schleswig-holstein.de

Die nun getroffenen Regelungen bleiben erkennbar hinter den weitergehenden Forderungen der GEW und des DGB zurück. Zwar wurde manche Gewerkschaftsforderung aufgegriffen. Aus Sicht der GEW fehlen aber der Wegfall des Selbstbehalts für Lehrer*innen bei der Beihilfe sowie der Mut, das heiße Eisen „Weihnachtsgeld“ anzupacken. Hier will die Landesregierung lieber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.