Schul- und Kitaöffnungen
Schutz von Risikogruppen
Bei der weiteren Öffnung von Kitas- und Schulen muss der Arbeitgeber Menschen besonders schützen, die nach den Richtlinien des RKI einer Risikogruppe angehören. Eine Präsenz kann aus Sicht der GEW nicht so einfach einseitig angeordnet werden.