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Klassenfahrten

Aktuelle Regelungen zur Erstattung von Stornokosten

Endlich liegen Regelungen zur Erstattung der Stornokosten für die wegen der Corona-Pandemie abgesagten Klassenfahrten vor. Die GEW hat nicht locker gelassen und darauf gedrungen, die Lehrkräfte nicht mit den Kosten hängen zu lassen.

3 Millionen Euro stellt das Land für die Erstattung von Stornokosten durch abgesagte Klassenfahrten nun bereit. Diese Mittel sind ausdrücklich als freiwillige Leistung benannt. Die Eltern müssen bei der Beantragung erklären, dass die Kosten für sie eine besondere Härte bedeuten. Im Bildungsausschuss hat die Ministerin erklärt, dass das Geld für alle Fahrten auskömmlich wäre. Allerdings liegt die Abwicklung als zusätzliche Aufgabe bei den Klassenlehrkräften. Sie müssen erklären, dass die Stornokosten berechtigt sind, keine andere Kostenübernahme möglich ist und alle Hebel zur Kostenminderung umgelegt wurden.

Bis zum 14. August müssen alle Formulare zusammengestellt und gemeinsam mit den Anträgen bzw. Erklärungen aller Eltern beim Bildungsministerium eingereicht werden.Wenn die Stornokosten noch nicht gezahlt wurden, überweist das Ministerium direkt an die Veranstalter – allerdings ist es in vielen Fällen sicher nicht gelungen, die Veranstalter solange hinzuhalten. Hier sollen die Kosten über die Klassenfahrtskonten rückerstattet werden.

Obwohl der Verwaltungsaufwand nach wie vor zu großen Teilen bei den Lehrkräften abgeladen wird, ist es positiv, dass endlich klare Regelungen vorliegen. Es bleibt die Forderung nach einer schnellen Abwicklung und Auszahlung der Gelder, wenn die Anträge im Ministerium eingereicht sind. 

Und wie sieht es im nächsten Schuljahr aus?

Die Vorgaben für Klassenfahrten im neuen Schuljahr sind aus Sicht der GEW zu unklar:

  • Die Entscheidung zur Durchführung einer Klassenreise oder eines Schulausflugs soll vor Ort getroffen werden; alle zu ergreifenden Maßnahmen hängen also an den jeweiligen Klassenlehrkräften.
  • Klassenfahrten sollen nicht generell abgesagt werden – wohl auch um keine Stornokosten zu produzieren.
  • Die Reiseveranstalter (bzw. Beherbergungsunternehmen) sollen in die Pflicht genommen werden und müssen erläutern, ob bzw. wie sie die Hygieneanforderungen im Rahmen der Klassenfahrt einhalten können.
  • Als weitere Tipps: Verschiebung auf einen späteren Termin, Einfordern einer gemeinsamen Entscheidung der Eltern,…

 

Diese Vorgaben lassen viel zu viele Fragen offen! Sie sind geprägt vom Wunsch nach Normalität. Die Lehrkräfte sollen nun dafür sorgen, dass keine neuen Forderungen an das Land gestellt werden können. Das hört sich nach der Quadratur des Kreises an. Klar ist nur folgende Ansage:

  • Neue Buchungen sollten bis zum Jahresende 2020 nur dann erfolgen, wenn die Veranstalter auf Stornokosten verzichten.

Für viele Kolleg*innen gibt es wohl wieder eine Hängepartie, es sei denn man hat sich bereits für die frühzeitige Absage entschieden. Die Regelungen des Bildungsministerium finden sich hier. Für besondere Fragen im Einzelfall könnt ihr euch direkt an das Bildungsministerium unter corona@bimi.landsh.de wenden.