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Schulsozialarbeit

Tarifabschluss aus letztem Jahr bringt Aufwertung und Höhergruppierung

Mit dem Tarifabschluss des Sozial- und Erziehungsdienstes 2022 wurde die Schulsozialarbeit der Entgeltgruppe S 12 zugeordnet. Für Beschäftigte ohne entsprechende Ausbildung wurden die Stufen 5 und 6 der Entgeltgruppe S8b geöffnet.

Beschäftigte in der Schulsozialarbeit profitieren von den neuen Regelungen.
Beschäftigte in der Schulsozialarbeit profitieren von den neuen Regelungen.

Zentrale Ergebnisse der Tarifeinigung zur Eingruppierung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst 2022 waren die Einführung neuer Zulagen und zusätzlicher Regenerationstage. Aber nicht nur davon profitieren die Beschäftigten in der kommunalen Schulsozialarbeit. Es ist auch gelungen, langjährige Forderungen der GEW für die Schulsozialarbeit durchzusetzen.

Aufwertung der Schulsozialarbeit

Mit dem Tarifabschluss wurde die Schulsozialarbeit endlich als sog. schwierige Tätigkeit definiert, was zu einer Regeleingruppierung in die Entgeltgruppe (EG) S 12 führt. Für Beschäftigte die keine Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung sind, wurden endlich die Stufen 5 und 6 der Entgeltgruppe S8b geöffnet. Bisher war für diese Beschäftigten in der Stufe 4 der S8b Schluss.

Konkret bedeutet das: Die Beschäftigten in der S8b steigen im Oktober 2024 in die Stufe 5 auf, wenn sie zu diesem Zeitpunkt mehr als 4 Jahre Stufenlaufzeit in der Stufe 4 vorweisen können. Zukünftig erfolgt der Stufenaufstieg in die Stufe 5 grundsätzlich nach vier Jahren Stufe 4 und in die Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.

Wie läuft die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe S12 ab?

Neue Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen mit staatlicher Anerkennung werden direkt in die Entgeltgruppe S12 eingestellt. Bisherige Beschäftigte in der S11b können einen Antrag auf Höhergruppierung in die S12 stellen. Der Antrag ist bis zum 31. Juli 2023 möglich (Ausschlussfrist!). Dabei ist es egal, wann der Antrag (bis zur Ausschlussfrist) gestellt wird. Die Höhergruppierung in die S12 wird gemäß Tarifabschluss (rückwirkend) zum Zeitpunkt Juli 2022 durchgeführt.

Die Höhergruppierungen erfolgen nach den Regelungen des TVöD stufengleich. Das bedeutet: Die im Juli 2022 erreichte Stufe in der S11b bleibt erhalten. Allerdings fängt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der S12 im Juli 2022 wieder von vorne an zu laufen. Der Zugewinn durch eine Höhergruppierung fällt je nach Stufe unterschiedlich aus. Jedoch bekommen Beschäftigte nach der Höhergruppierung in die S12 mindestens einen Garantiebetrag in Höhe von 104,74 Euro (bei voller Stelle).

Die GEW berät zu finanziellen Auswirkungen der Höhergruppierung

Der überwiegende Teil der Schulsozialarbeiter*innen wird von einer Höhergruppierung profitieren. Aber der Verlust der Stufenlaufzeit innerhalb der erreichten Stufe kann nach einer Höhergruppierung auch (langfristige) negative Folgen haben. Deshalb sollten Beschäftigte die finanziellen Folgen einer Höhergruppierung vor der Antragsstellung unbedingt prüfen (lassen). GEW-Mitglieder können sich hierbei selbstverständlich durch die GEW beraten lassen.

Die GEW hat zur Thematik der Höhergruppierung im Januar 2023 eine sehr gut besuchte Online-Informationsveranstaltung durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die Arbeitgeber ihre Beschäftigten über Fragen zur Höhergruppierung nur wenig bis gar nicht informieren.

Schulsozialarbeit stark machen

Umso wichtiger ist es daher, dass sich die Beschäftigten der Schulsozialarbeit selbst informieren und organisieren. In der GEW besteht die Chance dazu. In der GEW-Fachgruppe Schulsozialarbeit können sich GEW-Kolleg*innen aus der Schulsozialarbeit zu aktuellen Themen austauschen und sich für eine Stärkung der Schulsozialarbeit im Land – aber auch innerhalb der GEW – engagieren.

Mehr Informationen zur Fachgruppe.