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Befreiung vom Präsenzunterricht

GEW unterstützt Beschwerde einer Lehrerin beim Oberverwaltungsgericht

Der Streit um die Befreiung von Lehrkräften vom Präsenzunterricht in Corona-Zeiten geht in die nächste Runde. Mit Unterstützung der GEW hat ein GEW-Mitglied nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, um wegen einer schweren Vorerkrankung vom Präsenzunterricht freigestellt zu werden.

„Als Dienstherr ist das Land Schleswig-Holstein verpflichtet Gefährdungen für Leben und Gesundheit seiner Beschäftigten möglichst gering zu halten. Aus unserer Sicht hat das Verwaltungsgericht diesen Umstand im Fall unserer Kollegin nicht ausreichend gewürdigt. Falls sie sich mit Corona infizieren sollte, droht ihr wegen ihrer Vorerkrankungen ein wesentlich schlimmerer Verlauf als anderen Menschen. Deshalb unterstützen wir die Beschwerde unseres Mitglieds“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am 10. September in Kiel. Sie erneuerte in diesem Zusammenhang noch einmal ihre Kritik an Bildungsministerin Karin Prien: „Frau Prien kommt ihrer Fürsorgepflicht nicht hinreichend nach. Hartherzig verweigert sie vielen Lehrkräften mit Vorerkrankungen den notwendigen Schutz vor einer Infektion.“ 

Bei der betroffenen Lehrerin handelt es sich um eine Gymnasiallehrerin von der Westküste. Sie leidet unter Multipler Sklerose und einem geschwächten Immunsystem. Ihre Ärzte bescheinigen ihr in einem Gutachten, dass sie „persönliche und berufliche Kontakte soweit wie möglich einschränken“ solle, weil bei ihr „eine höhere Anfälligkeit für Erkrankungen jeglicher Art“ bestehe. Außerdem kommt bei ihr ein sehr hoher Grad der Behinderung hinzu.

Laut Bildungsministerium sind gegenwärtig 230 Lehrkräfte vom Präsenzunterricht freigestellt. Bevor die GEW Klagen ihrer Gewerkschaftsmitglieder vor dem Verwaltungsgericht unterstützte, waren es nur 32 Lehrerinnen und Lehrer. Vom Verwaltungsgericht wurden 9 Klagen abgewiesen. Im Gerichtsverfahren wurden einzelnen Betroffenen aber vom Bildungsministerium individuelle Schutzmaßnahmen zugestanden. Dadurch hat sich deren Infektionsrisiko im Schulalltag deutlich minimiert. Ein Fall vor dem Verwaltungsgericht ist noch offen.