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Faires Vergabegesetz

DGB und BEI starten Petition im Netz

Globale Verantwortung für Umwelt, gute Arbeit und Menschenrechte gehen nicht ohne verbindliche Regelungen im neuen schleswig-holsteinischen Vergabegesetz. Deshalb jetzt die Online-Petition unterschreiben.

Faire Löhne, Umweltschutz, die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten entlang der globalen Lieferkette und Aspekte der Tariftreue dürfen nicht unter dem fälschlichen Vorwand des „Bürokratieabbaus“ aus dem neuen Vergabegesetz gestrichen werden. Auch das Einfrieren des Vergabemindestlohns muss verhindert werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) und das Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. (BEI) fordern seit Anfang des Jahres Korrekturen am Gesetzestext des Wirtschaftsministeriums. Der im Juli in den Landtag eingebrachte Entwurf sieht aber weiterhin nur eine freiwillige Einhaltung von ökologischen und sozialen Kriterien vor.

BEI und DGB Nord wollen nun mit einer Unterschriftenaktion Bürger*innen dazu anhalten, den Abgeordneten zu verdeutlichen, dass faire Löhne, Umweltschutz, die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten entlang der globalen Lieferkette und Aspekte der Tariftreue nicht unter dem fälschlichen Vorwand des „Bürokratieabbaus“ aus dem Gesetz gestrichen werden dürfen.

Der schleswig-holsteinische Landtag berät derzeit über einen Gesetzentwurf, der genau das Gegenteil formuliert und weit hinter den aktuellen gesetzlichen Stand zurückfällt. Denn in dem aktuellen Entwurf gibt es keine verbindliche Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien mehr. Auch die Kontrolle der Vergaben würde erheblich erschwert werden. Steuergelder könnten so für Produkte und Leistungen ausgegeben werden, bei denen nicht klar ist, ob Arbeits- und Menschenrechte eingehalten werden oder ob Tariftreue und gute Arbeit eine Rolle spielen. Sogar Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit könnten dann mit öffentlichen Geldern beschafft werden.

Das Rad in Schleswig-Holstein jetzt wieder zurückzudrehen, wäre ein Schlag ins Gesicht derjenigen Unternehmen im Land, die sich bereits auf den Weg in eine nachhaltigere Zukunft gemacht haben. Würde das Gesetz so verabschiedet, wird ein Bürokratiemonster entstehen: denn jede Beschaffungsstelle im Land soll in Zukunft selbst entscheiden können ob und welche Kriterien für eine Ausschreibung gelten - die Informationskosten für die Unternehmen und damit ihr bürokratischer Aufwand steigen. So werden kleine und mittlere Unternehmen nicht gefördert, sondern ihnen Steine in den Weg gelegt.

Wer, wie das Wirtschaftsministerium, angeblich die Vereinfachung von Verfahren und die Beteiligung von kleinen Unternehmen an Ausschreibungen will, darf die Formulierung von sozialen und ökologischen Standards nicht ins wechselhafte Belieben von Vergabestellen legen. Es ist kein Bürokratieabbau, wenn jeder Kreis, jede öffentlich Vergabestelle die Kriterien für jede Ausschreibung neu festlegt. Vereinfachung braucht keinen Flickenteppich, sondern Klarheit und Transparenz. Das ist nur dann möglich, wenn Kriterien für alle und grundsätzlich gelten.

Die Petition finden Sie hier:

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-steuergeld-fuer-kinder-und-zwangsarbeit-fuer-umweltschutz-und-faire-arbeit-hier-und-weltweit