8. März – Internationaler Frauentag
Feiern oder kämpfen? Feiern und kämpfen!
1921 wurden zum ersten Mal am 8. März die kämpferischen Frauen gefeiert und für Frauenrechte gekämpft. Zum 100. Mal wird der internationale Frauentag am 8. März 2020 begangen. Haben wir unsere Ziele zur Gleichstellung von Frauen erreicht?
Im Jahr 1921 wurden zum ersten Mal am 8. März die kämpferischen Frauen gefeiert und für Frauenrechte gekämpft. Zum 100. Mal wird der internationale Frauentag am 8. März 2020 begangen.
Haben wir unsere Ziele zur Gleichstellung von Frauen erreicht? Das Frauenwahlrecht wurde erkämpft, die formale Gleichstellung in Gesetz und Recht ebenso. Wie steht‘s um die Umsetzung? Wir haben einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, wie oft sind es dennoch die Frauen, die auf Teilzeit gehen und mit geringerer Rente im Alter klar kommen müssen? Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit – formal erreicht, aber seltsamerweise wird immer wieder die Arbeit, die Frauen überwiegend erledigen, trotz aller Sonntagsreden von der Bedeutung von Erziehung, Bildung oder Pflege geringer vergütet. Deshalb geht es (nicht nur) in den Kitas weiterhin um eine bessere Eingruppierung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.
In den Grundschulen arbeiten auf über 90 Prozent der Stellen Frauen. Obwohl das Recht auf gleiches Geld für gleiche Arbeit im Prinzip anerkannt wird, warten die KollegInnen noch auf A13. Dass im Sommer der Stufenplan für die Anhebung zu A 13 startet, ist eine Feier wert. Aber 80 Euro statt 450 Euro pro Monat und in Trippelschritten bis 2025, da lohnt es sich noch weiter zu kämpfen. Viele Stellen sind nicht besetzt, deshalb fordern wir weiterhin: A 13 sofort! Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit!
Wie steht‘s insgesamt um die Frauenförderung? Wie um die Karrierechancen? Schaut man beispielsweise in den Hochschulbereich, muss man feststellen: Es geht voran - mit dem Tempo einer Schnecke! Das ist das Ergebnis des Berichts „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung“, den regelmäßig die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern vorlegt.
Zwar hat sich der Anteil der Frauen unter den Professorinnen und Professoren an Hochschulen ausweislich des GWK-Berichts weiter von 23,4 Prozent (2016) auf 24,1 Prozent erhöht. Das bedeutet aber, dass immer noch nicht einmal jede vierte Professur von einer Frau besetzt ist. Der Anteil an Hochschulprofessuren in Schleswig-Holstein liegt laut Bericht der Landesregierung bei 21,8 Prozent (Landtagsdrucksache 19/1694).
Beunruhigend ist zudem, dass bei den Promotionen und Habilitationen bundesweit sogar erstmals ein Rückgang des Frauenanteils zu verzeichnen ist: bei den Promotionen von 45,2 auf 44,8 Prozent, bei den Habilitationen von 30,4 auf 29,3 Prozent. Und das, obwohl der Anteil der Frauen bei studienberechtigten Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit 53,1 Prozent, bei den Studienanfängerinnen und Studienanfängern mit 50,8 Prozent und bei den Absolventinnen und Absolventen mit 51,2 Prozent jeweils einen neuen Höchststand erreicht hat.
Schaut man auf die Leitungsebene, sind Präsidentinnen und Rektorinnen an Hochschulen immer noch eine Ausnahme. In Schleswig-Holstein reißt nur Lübeck es raus. Ganze zwei Hochschulpräsidentinnen in der Hansestadt sind landesweit zu verzeichnen.
Die Teilnahme am Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder zur Förderung von Habilitationen, so wie es für Schleswig-Holstein vorgesehen ist, kann da nur ein erster Schritt sein. Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der GEW, forderte anlässlich des GWK-Berichtes Bund, Länder und Hochschulen auf, endlich wirksame Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft zu ergreifen. „Wir brauchen zum einen eine verbindliche und mit Sanktionen verknüpfte Quotierung bei der Besetzung von Professuren und Leitungsfunktionen, zum zweiten Anreize für Einrichtungen, die erfolgreiche Gleichstellungpolitik machen und zum dritten wirksame Gestaltungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Außerdem sind endlich die Weichen für stabile Beschäftigungsverhältnisse und verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft zu stellen. 90 Prozent Zeitverträge im Mittelbau, Vertragslaufzeiten von überwiegend unter einem Jahr, lange und steinige Karrierewege – davon werden offensichtlich Wissenschaftlerinnen noch mehr abgeschreckt als Wissenschaftler.“
Die Landesregierung hat im September 2019 den fünften Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst – Fünfter Gleichstellungsbericht (2014 – 2017/2018) vorgelegt. Auf den ersten Blick scheint im Schulbereich aus Gleichstellungssicht alles im Lot zu sein. Der Frauenanteil bei den Schulleitungen liegt 2017 bei stattlichen 53,5 Prozent. Schauen wir genauer hin: Der Anteil relativiert sich gewaltig, wenn man berücksichtigt, dass im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2017 von den 31.451 Beschäftigten 70 Prozent weiblich waren. Außerdem gibt es keine Ausdifferenzierung nach Schularten, da hat man es sich leicht gemacht! Laut Schulverzeichnis waren im Jahr 2017/18 33 Prozent der Schulleitungen an Gemeinschaftsschulen Frauen. An Gymnasien waren es 27 Prozent und an berufsbildenden Schulen bzw. RBZ sage und schreibe 12 Prozent. Je höher die Besoldung desto niedriger der Frauenanteil. Während immer mehr Frauen den Beruf der Lehrkraft ergreifen, sind auf den höherbezahlten Stellen, bei den Leitungsaufgaben, die männlichen Kollegen weit in der Überzahl. Deshalb: Wir brauchen Frauenförderung, Mentoring, Teilzeitregelungen auch für Leitungsaufgaben und eine Überarbeitung der Beurteilungsrichtlinien. Wenn im Justizministerium im Auswahlverfahren Qualifikationen, die Frauen (und Männer) bei Familienarbeit erwerben, Berücksichtigung finden und qualifikationsfördernd wirken können, dann sollte dies doch auch im Bildungsministerium möglich sein.
Es gibt noch viel zu tun. Der 8. März bleibt ein Tag für’s Feiern und für’s Kämpfen.