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GEW-Rechtsschutz

Corona-Epidemie kann zu eingeschränkter Erreichbarkeit führen

Wegen der Corona-Epidemie kann es sein, dass der GEW-Rechtsschutz nur eingschränkt zu erreichen ist. Bis zur Erteilung einer schriftlichen Rechtsschutzgenehmigung kann daher durch die GEW keine Fristenkontrolle erfolgen.

Obwohl wir uns nach Kräften bemühen, unsere Leistungsfähigkeit im Rechtsschutz im Interesse unserer GEW-Mitglieder zu erhalten, bleibt die Corona-Epidemie nicht ohne Auswirkungen auf die Arbeit der GEW. So kann es sein, dass unser GEW-Rechtsschutz zeitweise nur eingeschränkt zu erreichen und nur bedingt leistungsfähig ist. Deshalb unser wichtiger Hinweis: bis zur Erteilung einer schriftlichen Rechtsschutzgenehmigung kann durch die GEW keine Fristenkontrolle erfolgen!
Unsere Kolleginnen und Kollegen werden daher gebeten, sich selbst um die Fristwahrung zu kümmern. Das gilt selbstverständlich nicht, wenn unser Mitglied von uns die schriftliche Mitteilung bekommen hat, dass wir die Bearbeitung eines Falles übernommen haben.
GEW-Mitglieder, die einen Bescheid erhalten, der ihrer Meinung falsch ist, bitten wir, selbst fristwahrend Widerspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen und sich den fristgerechten Eingang Ihres Widerspruchs bestätigen zu lassen.
Bei arbeitsrechtlichen Anliegen bieten die Rechtsantragstellen der Arbeitsgerichte die Möglichkeit, Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen vor Ort im Gericht formgerecht mit entsprechender Formulierungshilfe zu Protokoll zu erklären. Die in der Rechtsantragstelle tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Rechtspfleger/-innen) nehmen Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen nach Angaben der Betroffenen auf und leisten Formulierungshilfe. Dafür müssen die erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden.
Eine Rechtsberatung kann die Rechtsantragstelle nicht leisten. Dies ist ausschließlich Rechtsanwälten oder Gewerkschaften etc. vorbehalten. Übliche Öffnungszeiten der Rechtsantragsstellen sind Mo-Fr 8:30-12:00.

Adressen und Telefonnummern der Rechtsantragstellen der schleswig-holsteinischen Arbeitsgerichte

Arbeitsgericht Flensburg
Südergraben 55
24937 Flensburg
Tel. 0461 89-382

 

Arbeitsgericht Neumünster
Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Tel. 04321 4097-23

 

Arbeitsgericht Lübeck
Neustraße 2 a
23568 Lübeck
Tel. 0451 38978-42


Arbeitsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Tel. 0431 604-4041

 

Arbeitsgericht Elmshorn
Kurt-Wagener-Straße 9
25337 Elmshorn
Tel. 04121 4866-25