Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Die Hochschulen nicht vergessen!
Bundestag und Bundesrat haben das Infektionsschutzgesetz geändert. Bis zu einem Inzidenzwert von 165 können Hochschulen Präsenzlehre machen, von einer Testpflicht und Teststrategie sind sie weiter ausgenommen. Das kritisiert GEW-Vize Andreas Keller.