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Weihnachtsgeld für Beamte

Klatschende Ohrfeige vom Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgerichts hat am 23. März 2021 entschieden, dass die Besoldung mehrerer mit Hilfe der GEW klagender Lehrkräfte im Jahre 2007 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstoßen hat.

(Foto: GEW)

Klatschende Ohrfeige vom Oberverwaltungsgericht - Schleswig-Holstein muss bei Besoldung nachlegen 

Kiel: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes macht sehr deutlich, dass die Streichung  des Weihnachtsgeldes für die Beamten in Schleswig-Holstein nicht nur politisch falsch, sondern darüber hinaus auch nicht rechtmäßig war. Das ist in dieser Klarheit eine klatschende Ohrfeige für das Land. Die Streichung war ein ungerechtes Notopfer und ein nicht gerechtfertigter Einschnitt in die Besoldung.“, kommentierte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke die gestrige (23.03.2021) Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes.

Die GEW hatte Klagen mehrerer GEW-Mitglieder gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahre 2007 unterstützt. Mit Hilfe der DGB-Rechtschutz GmbH wurde zuletzt in vier Musterklagen Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichtes eingelegt. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat nun entschieden, dass die Besoldung mehrerer verbeamteter Lehrkräfte im Jahre 2007 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Diese Verfahren werden nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zwecks abschließender Überprüfung der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.

Aus Sicht der GEW mache die Entscheidung sehr deutlich, dass die Streichung des Weihnachtsgeldes nicht rechtmäßig war. Das Oberverwaltungsgericht stellt in der Begründung fest: „Das beklagte Land vermochte die damit gegebene Vermutung einer evident unzureichenden Besoldung nicht zu widerlegen. […] Ganz im Gegenteil sei es nicht angängig, den Beamten des Landes allein aus haushalterischen Gründen ein derart einseitiges Sonderopfer aufzuerlegen. Dies zeuge nicht von einem schlüssigen Gesamtsparkonzept.“

„Die Entscheidung des OVG ist für die GEW ein großer Erfolg. Wir haben über ein Jahrzehnt gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes protestiert und auch gerichtlich einen langen Atem bewiesen. Wir blicken nun zuversichtlich und gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Land ist in der Pflicht, für eine rechtmäßige Alimentation in Schleswig-Holstein zu sorgen.“, bewertet Astrid Henke abschließend.

Info: Im bundesweiten Vergleich liegt Schleswig-Holstein bei der Besoldung mittlerweile auf einem der letzten Plätze, wie im DGB-Besoldungsreport 2020 nachzulesen ist. 2007 Jahren strich das Land Schleswig-Holstein den Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein das Weihnachtsgeld.

Verantwortlich: Astrid Henke
Telefonnummer 01703341746
24.03.2021