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Befreiung vom Präsenzunterricht

GEW prüft Beschwerde gegen Verwaltungsgerichtsurteil

Gestern hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, acht von neun Anträgen von Lehrkräften mit Vorerkrankungen auf Befreiung vom Präsenzunterricht abzulehnen. Die GEW prüft nun, ob sie den von ihr vertretenen Mitgliedern empfiehlt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

„Die Ablehnung der Anträge ist für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bitter. Gemeinsam mit ihnen und unseren Anwälten von der DGB-Rechtschutz GmbH werden wir über das weitere Vorgehen beraten“, kommentierte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am Freitag, 21. August 2020 die Schleswiger Entscheidung. Immerhin hätten die Klagen für einzelne Betroffene dazu geführt, dass das Bildungsministerium für sie individuelle Schutzmaßnahmen nachgebessert habe.