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Besoldung

Bildungsministerin verheddert sich bei A13 für Grundschullehrer*innen

Bildungsministerin Karin Prien scheint bei A13 leicht den Überblick verloren zu haben. Sie sprach davon, Schleswig-Holstein werde ab 2024 Grundschullehrer*innen voll gleichstellen. „Das wäre schön, ist aber leider nicht der Fall", so die GEW.

Kiel – Bildungsministerin Karin Prien (CDU) löste bei der Bildungsgewerkschaft GEW heute (22.08.2023) große Verwunderung aus. Gegenüber dpa hatte die Politikerin erklärt, im nächsten Schuljahr werde Schleswig-Holstein die volle Gleichstellung der Grundschullehrkräfte erreicht haben. „Das wäre schön, ist aber leider nicht der Fall. Erst ab dem Jahr 2025 wird das Land auch die Grundschullehrerinnen- und lehrer nach der Besoldungsgruppe A13 besolden. Da hat die Ministerin wohl leicht den Überblick verloren“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke in Kiel. Von „voller Gleichstellung“ könne übrigens auch dann nicht Rede sein, weil die Lehrkräfte im Gegensatz zu ihren Hamburger Kolleginnen und Kollegen keine sogenannte „Studienratszulage“ (A13 plus Zulage) erhielten. 

Die GEW-Landesvorsitzende nutzte den Fauxpas der Bildungsministerin, um auf die GEW-Forderung nach „A13! Jetzt!“ hinzuweisen. „Wenn wir zwei Jahre hinter Hamburg hinterherhinken, drohen wir im Wettbewerb um Lehrkräfte den Kürzeren zu ziehen.“

In Schleswig-Holstein bekommen Grundschullehrkräfte eine ruhegehaltsfähige Zulage zu ihrer Grundbesoldung A12. Diese wird jährlich zum Schuljahresbeginn um 80 Euro angehoben. Sie beträgt ab diesem Schuljahr 320 Euro. (Siehe § 47 a Schleswig-Holsteinisches Besoldungsgesetz) 2025 werden alle Grundschullehrkräfte die Besoldungsgruppe A13 erreicht haben. (Siehe Artikel 4/Artikel 5 Änderung des Besoldungsgesetzes Schleswig-Holstein zum Schuljahr 2019/2020).