Zum Inhalt springen

Kita-Schließzeiten

Auch Erzieher*innen brauchen ihre Erholung!

Auf große Ablehnung der GEW stößt die Forderung der Landeselternvertretung für Kindertagesstätten und aus Teilen der Politik, in diesem Jahr auf die Sommerschließungen in den Kindertagesstätten zu verzichten.

Natürlich ist die Situation in diesem Jahr in vielerlei Hinsicht besonders. Die Herausforderungen sind für alle Beteiligten riesig. Und natürlich sind viele Eltern unter Druck. Der Wegfall der Schließzeiten würde hier zwar an einer Stelle Entlastung schaffen, aber aus Sicht der GEW zu vielen Problemen und einer Überlastung des Kita-Betriebs führen.

Und auch Erzieher*innen brauchen im Sommer Urlaub und Erholung. Gerade nach den sehr turbulenten und für viele Erzieher*innen sehr anstrengenden letzten Wochen während der Corona-Pandemie sind viele Beschäftigte am Ende ihrer Kräfte. Viele von ihnen haben wochenlang unter schwierigsten Bedingungen die Notgruppen organisiert. Dass sie jetzt auf ihre Erholung in den Sommerferien verzichten sollen, geht gar nicht. Und niemand weiß, wie sich die Corona-Pandemie nach den Sommerferien bei normal geöffneten Einrichtungen entwickelt. Es ist kaum davon auszugehen, dass die Belastungen und Anforderungen dann sinken werden.

Ein Wegfall der Sommerschließung würde aus Sicht der GEW auch die Kita-Leitungen der Einrichtungen vor fast unlösbare Aufgaben stellen. Denn die Jahresurlaubspläne sind seit Monaten geschrieben, das Personal über das Jahr hinweg gut eingeteilt. Dieses war auch schon vor der Corona-Pandemie aufgrund des knappen Personals eine schwierige Angelegenheit. Das jetzt alles über den Haufen zu werfen, würde für den Rest des Jahres einen Rattenschwanz mit sich ziehen. Denn die Beschäftigten müssen in der Regel ihren Urlaub bis zum 31.12. eines Jahres genommen haben und würden somit im Herbst, wenn die Einrichtungen aller Voraussicht nach wieder im Normalbetrieb geöffnet sein werden, fehlen. Dies würde spätestens dann zu einer zusätzlichen Belastung in den Kitas führen.

Und auch aus juristischer Sicht sieht die GEW einen Wegfall der Sommerschließung skeptisch. Ganz so einfach kann der Arbeitgeber einen fest genehmigten Urlaub von Arbeitnehmer*innen nicht widerrufen. Im Prinzip ist der Arbeitgeber an seine Zustimmung gebunden. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur in Notfällen möglich. Ob ein solcher Notfall juristisch vorliegt, wenn Eltern in diesem Jahr ihr Kind auch während der eigentlich fest vereinbarten Sommerschließung in die Kita geben wollen, erscheint zumindest fragwürdig.

Hinzu kommt: Viele Beschäftigte dürften ihren Urlaub nicht nur genehmigt bekommen haben, sondern diesen auch schon fest geplant haben. Reisen wurden gebucht, Ferienhäuser gemietet. Diese Kosten müsste dann der Arbeitgeber voll übernehmen. Das wird wohl selbst viele Arbeitgeber davon abhalten, die Sommerschließung wegfallen zu lassen.

Sicher: Eltern und Kinder wurden in den letzten Wochen auf eine harte Probe gestellt. Aber die Beschäftigten in den Kindertagestätten auch! Von daher kann es nur darum gehen, vor Ort nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Einen generellen Wegfall der Sommerschließung und damit verbunden den Wegfall des Erholungsurlaubes für die Beschäftigten in diesem Sommer lehnt die GEW vehement ab!