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Wahl des HPR(W)

Für gute Perspektiven und gute Arbeit in der Wissenschaft

Am 21. Mai 2019 wählen die Beschäftigten an Hochschulen ihre Interessenvertretung auf Landesebene. Der Hauptpersonalrat Wissenschaft ist ein landesweites Gremium und für alle Beschäftigten an Hochschulen zuständig.

Foto: Kay Herschelmann

Der HPR(W) befasst sich mit allen übergreifenden Angelegenheiten, Gesetz- und Verordnungsentwürfen, führt Gespräche mit der Ministerin und den Staatssekretären und ist die nächste Instanz bei Nichteinigung auf örtlicher Ebene.

Die Mitglieder setzen sich hochschulübergreifend für gute Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen ein und sind eine notwendige Ergänzung zu den örtlichen Personalräten.
Als oberstes Ziel steht bei uns, den Arbeitsplatz Hochschule als attraktiven Ort für Forschung, Lehre und Verwaltung unter sozialverträglichen Bedingungen und mit Perspektive zu gestalten. Dies setzen wir durch zielgruppenspezifische Politik und individuelle Lösungsfindung um. Wir stehen für und fordern:

 

  • Dauerstellen für Daueraufgaben – Befristungen eindämmen: Daueraufgaben brauchen Kontinuität und langfristig besetzte Stellen.
  • Arbeitsverdichtung entgegenwirken: Neue Kolleginnen und Kollegen einstellen!
  • Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen: Familie braucht Zeit. Darum: In Drittmittelprojekten Verlängerung der Vertragslaufzeit um die Elternzeit.
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Lehrbeauftragte, die dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben übernehmen.
  • Gleiche Chancen für alle: Wir stehen für eine diskriminierungsfreie Hochschullandschaft.
  • Personalentwicklung fördern: Damit der Traum von der beruflichen Karriere auch Wirklichkeit werden kann.
  • Beteiligung und Mitbestimmung: Wir stehen für und hinter Transparenz und lehnen jegliche Formen einer „Blackbox“ ab!
  • Umfänge der Lehrverpflichtungen in der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) an aktuelle Herausforderungen anpassen (z.B. Digitalisierung).
  • Konstruktive Mitarbeit bei der überfälligen Umsetzung der HSG Vorgabe zum „Kodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ an allen Hochschulen des Landes
  • Geltungsbereich von 59er Regelungen: Keine Benachteiligung für Beschäftigte an Hochschulen!
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement: Umsetzung der landesweiten Vereinbarung nach §59 MBG-SH auch an den Hochschulen.
  • Datenschutz und Datensicherheit auf allen Ebenen stärken und fördern.
  • Die Beachtung der Arbeitssicherheit als zentrales Element im Arbeitsalltag unterstützen und integrieren.
  • Altersarmut verhindern: Altersversorgung erhalten!

 

Die Kandidatinnen und Kandidaten der GEW-Liste stellen wir euch in den nächsten Tagen vor.