Kein Anspruch
Auslandsdienstlehrkraft muss 6.916 Euro Kindergeld zurückzahlen
Wer an einer Deutschen Auslandsschule außerhalb Europas unterrichtet, hat zumeist keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Das bestätigt ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg.