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Amtsangemessene Alimentation

Deutliches Signal an die Landesregierung

Fast 17.000 Beamt*innen und und Versorgungsempfänger*innen in Schleswig-Holstein sind dem Aufruf des DGB und seiner Gewerkschaften gefolgt und haben 2023 Anträge auf amtsangemessene Alimentation gestellt. Wie geht es jetzt weiter?

Der DGB und seine Gewerkschaften haben Anfang Oktober 2023 die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Schleswig-Holstein dazu aufgerufen, bis zum 31. Dezember 2023 Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen.

Die Landtagsabgeordnete Beate Raudies (SPD) hat nun mit einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung nachgefragt (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 20/1773): Es wurden bis zum 15.01.2024 insgesamt 16.967 Anträge auf amtsangemessene Alimentation für 2023 gestellt.

Das ist ein großer Erfolg. Fast 17.000 Menschen sind damit dem Aufruf des DGB und seiner Gewerkschaften gefolgt und haben ein deutliches Zeichen in Richtung der Landespolitik gesetzt. Der DGB und seine Gewerkschaften erwarten nun von der Landesregierung und vom Landtag, das Tarifergebnis ohne Abstriche zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen und eine amtsangemessene Alimentation sowohl für 2023 als auch für die Folgejahre zu gewährleisten. In einem ersten Schritt hat der Landtag bereits im Dezember 2023 die Inflationsausgleichsprämie auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Die Auszahlung soll Ende Januar 2024 erfolgen – als eines der ersten Bundesländer.

Wie geht es weiter mit den Anträgen?

Die Landesregierung schreibt in der Antwort auf die Anfrage, dass eine Bescheidung der Anträge erst nach der Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen erfolgen soll. Es gilt nun also das anstehende Gesetzgebungsverfahren in der ersten Jahreshälfte 2024 abzuwarten.

Die GEW wird gemeinsam mit dem DGB über den weiteren Verlauf informieren.