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Zeit für einen besseren Umgang mit Vertretungslehrkräften

Viele engagierte Vertretungslehrkräfte verlassen unsere Schulen, weil es ihnen an strukturierter Unterstützung mangelt oder weil es für sie keine Perspektive auf eine unbefristete Anstellung im Schuldienst gibt. So verliert das Land engagierte Lehrkräfte, die unsere Schulen und Schüler*innen dringend brauchen. Auf dieser Seite findet ihr unsere wichtigsten Forderungen für einen fairen und zukunftsfähigen Umgang mit Vertretungslehrkräften.

Gute Arbeitsbedingungen

Vertretungslehrkräfte werden mit den Aufgaben, die ihnen in der Schule übertragen werden, häufig alleine gelassen. Das sorgt für Frustration, erschwert den Berufseinstieg und wird der hohen Anforderung ihres Berufs nicht gerecht. Wir fordern deshalb: 

  • Professionelle Begleitung, bzw. ein Mentoringsystem für Vertretungslehrkräfte. 
  • Ausgleichsstunden für die Mentor*innen, die die zusätzlichen Aufgaben ausgleichen.
  • Etablierung eines Kursangebots zur Grundqualifizierung von Vertretungslehrkräften ab Vertragsbeginn und in ihrer Arbeitszeit.
  • Studierende, die während des Studiums für Unterrichtstätigkeiten als Lehrkraft eingestellt werden, müssen dabei so unterstützt und begleitet werden, dass die Tätigkeit für sie gewinnbringend und ausbildungsförderlich ist. Andernfalls besteht das Risiko von Qualitätseinbußen und Studienabbrüchen.

Perspektiven für Vertretungslehrkräfte

Vertretungslehrkräfte, die sich trotz aller Widrigkeiten und fehlender Unterstützung, für eine langfristige Tätigkeit als Vertretungslehrkraft entscheiden, wird eine dauerhafte Beschäftigung als Lehrkraft durch fehlende Qualifizierungsangebote verwehrt. Auch dort, wo sie sich als fester Bestandteil der Schule und angesehenen Mitgliedern des Kollegiums etabliert haben. Wir fordern deshalb:

  • Einrichtung von berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen für Vertretungslehrkräfte, mit dem Ziel, sie unbefristet in den Schuldienst einzustellen und berufsbegleitend an die Qualifikation voll ausgebildeter Lehrkräfte heranzuführen. 
  • Zugangsvoraussetzung für eine Weiterqualifizierung in diesem Sinne sind ein Bachelorabschluss (oder ein nach DQR gleichgestellter pädagogischer Abschluss), der entweder eine pädagogische Eignung oder mindestens ein zukünftiges Unterrichtsfach erkennen lässt. Zusätzlich ist eine zweijährige Anstellung im Schuldienst erforderlich, die eine gute pädagogische Eignung und Weiterentwicklung erkennen lässt. Die Anerkennung der Eignung erfolgt mit Hilfe von landesweit identischen, festgeschriebenen Kriterien durch die zuständige Schulleitung.
  • Befristet beschäftigten Kolleg*innen, die diese Voraussetzungen erfüllen, ist spätestens nach einer zweijährigen Tätigkeit, ein Angebot zur Weiterqualifizierung in zwei Fächern/Fachrichtungen zu machen. Sogenannte Mangelfächer sind dabei vorrangig zu berücksichtigen. Auch DaZ muss endlich als Fach anerkannt werden.
  • Die Qualifikation erfolgt im Rahmen einer tariflichen Beschäftigung. Ziel ist die zweite Staatsprüfung und somit die unbefristete Einstellung und ggf. Verbeamtung in der dem Lehramt entsprechenden Entgelt- oder Besoldungsgruppe.
  • Die Qualifizierung wird berufsbegleitend erworben und berücksichtigt innerhalb von drei Jahren sowohl universitäre als auch unterrichtspraktische Inhalte. Für die gesamte Qualifizierung ist wichtig, dass möglichst viele Ausbildungsanteile online bzw. dezentral erfolgen, um so gerade in schlecht mit Lehrkräften versorgten Regionen neue Personen gewinnen zu können.

Es muss endlich Schluss sein mit der Praxis, Vertretungslehrkräfte über fünf Jahre zu beschäftigen und sie dann zu entlassen, weil man ihnen die Qualifikation abspricht, sich für eine Tätigkeit weiterzubilden, die sie gestern noch ausgeübt haben.

Du teilst unsere Forderungen und möchtest dich gemeinsam mit mehr als 11.000 Kolleg*innen in Schleswig-Holstein für faire Arbeitsbedingungen und bessere berufliche Perspektiven einsetzen?

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