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Aktiv gegen Rechts

Demokratiebildung ist zentraler Bestandteil des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Lehrkräfte sollen demokratische Werte wie Würde und Gleichheit aller Menschen, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität vermitteln. Wenn es in der Schule um politische Bildung geht, müssen sich Lehrkräfte nicht neutral verhalten.

Rechte Parteien erhalten hohen Zuspruch von Wähler*innen. Demokratiegefährdende Einstellungen und konkrete Bedrohungen von Rechts nehmen zu. Es ist Zeit, laut zu widersprechen und gegenüber menschenverachtenden Worten und Taten klar Position zu beziehen! Die GEW ruft dazu auf, für Menschenrechte, Demokratie und Frieden in Europa einzustehen und gegen rechte Hetze sowie jegliche Form von Diskriminierung aktiv zu werden.

Es gibt einen breiten zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft. Für den dauerhaften Erfolg dieser demokratischen Bewegung bedarf es auch eines dauerhaften Engagements der Gewerkschaften. Deshalb sind wir Aktiv gegen Rechts!

Bildungsauftrag in Zeiten des Rechtsrucks

Der Rechtsruck macht vor Schulen nicht Halt. Lehrkräften wird fehlende Neutralität vorgeworfen und die Inhalte der pädagogischen Arbeit werden hinterfragt. Auch in den Kollegien ist die Stimmung zum Teil angespannt. Die GEW Schleswig-Holstein möchte engagierte Pädagog*innen für ihre Arbeit stärken und ermutigt alle Kolleg*innen, Haltung zu zeigen.

Der Bildungsauftrag von Schule beinhaltet Demokratieförderung und Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen Positionen. Die Anhänger*innen der AfD unterstellen, dass Pädagog*innen in der Schule sich nicht neutral verhalten würden. Sie verkennen dabei, dass Neutralität nicht heißt, demokratiefeindliche Positionen zuzulassen. Lehrkräfte haben den Auftrag, Schüler*innen die freiheitlichen und demokratischen Grund- und Menschenrechte zu vermitteln. Das Schleswig-Holsteiner Schulgesetz enthält einen klaren Bildungsauftrag und bezieht sich auf die Grundsätze des Grundgesetzes. Die AfD verfolgt politische Ziele, die sowohl dem Grundgesetz als auch den allgemeinen Menschenrechten widersprechen. Die AfD vertritt unter anderem rassistische, frauenfeindliche und xenophobe Positionen und versucht, diese in der gesellschaftlichen Mitte zu verankern. Das bedeutet für Lehrkräfte, dass es ihre Aufgabe ist, den kritischen Umgang mit den Positionen der AfD zu fördern und demokratiefeindliche und diskriminierende Positionen der AfD im Unterricht zu thematisieren. (§ 4 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes)

Lehrkräfte dürfen Schüler*innen natürlich ihre eigene (politische) Meinung nicht aufdrücken (Überwältigungsverbot) und sie müssen das, was in der Gesellschaft kontrovers diskutiert wird, auch kontrovers darstellen (Kontroversitätsgebot). So sieht es der Beutelsbacher Konsens vor. Das bedeutet aber nicht, dass sie sich nicht politisch äußern dürfen. Lehrkräfte können im Rahmen ihrer Tätigkeit auch ihre eigene Meinung äußern, müssen diese nur kenntlich machen.