Tarifrunde TVöD 2025
8 Prozent - mindestens 350 €
Am 24. Januar 2025 sind die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen gestartet.
So geht es jetzt weiter in der Schlichtung
Nach dem Scheitern der Verhandlungen rufen die Arbeitgeber nun die Schlichtung an. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich auf einen genauen zeitlichen Ablauf geeinigt. Sie haben festgelegt, wann spätestens die Einigungsempfehlung vorliegen muss. Für diese Tarifrunde heißt das, dass die Empfehlung spätestens Ende März an Gewerkschaften und Arbeitgeber versendet werden muss. Geregelt ist auch, wann Gewerkschaften und Arbeitgeber die Tarifverhandlungen wieder aufnehmen müssen. Das heißt, dass die Verhandlungen spätestens Anfang April wieder aufgenommen werden müssen. Wie lange diese dann dauern, ist offen.
Alle Infos gibt es in den FAQ „So funktioniert die Schlichtung“.
Wegen der Schlichtung herrscht ab Donnerstag (20.3.) eine sog. Friedenspflicht. Vorher kann es noch zu regionalen Warnstreiks kommen. Achtet dafür auf Ankündigungen in den Einrichtungen. GEW-Mitglieder bekommen die Infos auch per E-Mail zugeschickt.