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Tarifvertrag für Bund und Kommunen (TVöD)

Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) gilt seit dem 1. Oktober 2005 für alle Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen.

Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) gilt seit dem 1. Oktober 2005 für alle Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen. Er hat den bis dahin geltenden BAT abgelöst. Im Juli 2009 haben sich die Gewerkschaften und die kommunalen Arbeitgeber nach einer langwierigen Tarifauseinandersetzug darauf geeinigt,  für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst eine neue Entgeltordnung und eine eigene Entgelttabelle zu schaffen. Darüber hinaus wurden Vereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung getroffen. Im Jahr 2015 ist die Entgeltordnung neu verhandelt und verbessert worden. Auf dieser Seite erhalten Sie aktuelle Informationen aus dem Bereich des TVöD.

Philipp Westphal
Referent für Tarifpolitik
Telefon: 0431 5195132
Stephan Esser
Referent für Sozialpädagogische Berufe
Telefon: 0431 5195133
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