Sonderzuwendung für Beamtinnen und Beamte
Die GEW-Landesrechtsstelle hat für einige Kolleginnen und Kollegen Musterprozesse vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht betreffend die Zahlung von Sonderzuwendungen nach der „alten“ Rechtslage von 2006 geführt. Die Mehrzahl der Widerspruchsverfahren aus den Jahren 2007 und 2008 ruhen im Hinblick auf diese Musterprozesse.
In Bezug auf den Ausgang der Verfahren gibt es vom Land Schleswig-Holstein eine schriftliche Zusage, dass das Ergebnis dieser Rechtsprechung rückwirkend auf alle Beamtinnen und Beamten angewandt werden soll.
Sylvia
Lange
Sekretariat Landesrechtsstelle
Telefon: 0431 5195140
E-Mail: rechtsschutz(at)gew-sh(dot)de
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