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Schwerbehindertenrecht an Schulen

Die GEW hat ein großes Interesse daran, dass die schwerbehinderten Lehrkräfte ihre Rechte an den Schulen kennen und wahrnehmen. Dadurch können sie ihre Dienstfähigkeit länger erhalten und ihren Arbeitsplatz sichern.

Viele Lehrkräfte wenden sich an die GEW, an Personalräte und an die Vertrauensleute der schwerbehinderten Lehrkräfte, um sich bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht beraten zu lassen. Den Menschen mit Behinderung werden nach Sozialgesetzbuch IX vielfältige Nachteilsausgleiche gewährt. Für den Schulbereich gibt es in der Umsetzung dieses Gesetzes eine Reihe von Einzelregelungen. Diese Rechte auf dem Papier zu haben ist das eine. Sie zu kennen und ggf. auch durchzusetzen ist das andere.

Aus diesem Grund haben wir unsere Broschüre »Schwerbehindertenrecht an Schulen« überarbeitet und sie an die aktuelle Rechtslage angepasst. Wir hoffen, dass wir den betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit dieser Broschüre Mut machen, ihre Rechte besser in Anspruch zu nehmen. Den GEW-Vertrauensleuten, Personalräten aller Ebenen und den Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte geben wir mit dieser Broschüre eine wesentliche Grundlage an die Hand, damit sie sich noch besser als bisher für ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen, aber auch für die von Schwerbehinderung bedrohten Lehrkräfte, einsetzen können. Für GEW-Mitglieder ist die Broschüre in digitaler Form erhältlich. Das Dokument findet sich in der Downloadbox. Mit dem Anklicken erfolgt eine Weiterleitung zur Anmeldeseite des Mitgliederbereichs, in der sich GEW-Mitglieder mit ihrer Mitgliedsnummer einloggen können und Zugriff auf das PDF erhalten. Die Broschüre ist auch in Papierform in der GEW-Landesgeschäftsstelle erhältlich.

Für die Betroffenen ist es in vielen Situationen genauso wichtig, Gespräche insbesondere mit den Schwerbehinderten- Vertrauenspersonen führen zu können. Die jeweils Zuständigen sind den Aushängen in den Schulen zu entnehmen. Zusätzlich stehen die GEW-Mitglieder insbesondere in den Bezirkspersonalräten, aber auch im Hauptpersonalrat für ihre Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die Landesstelle für Rechtsschutz der GEW Schleswig-Holstein die betroffenen GEW-Mitglieder insbesondere bei Widerspruchs- oder Klageverfahren.