Rechtsschutz
Auf der Landesdelegiertenversammlung im November 2019 wurden Sabine Duggen und Christian Steenbuck zum ehrenamtlichen Leitungsteam der Landesrechtsschutzstelle gewählt.
An dieser Stelle möchten wir zunächst allgemeine Hinweise zur Arbeit des GEW-Rechtsschutzes geben.
Manchmal brauchen unsere Mitglieder in beruflichen Angelegenheiten juristischen Rat oder sogar tatkräftige Interessenvertretung vor Gericht. Sie genießen dabei eine für sie kostenlose Rechtsberatung oder den Rechtsschutz (wenn sich im Einzelfall die Vertretung gegenüber Institutionen, Arbeitgeber oder vor Gericht ergibt), sei es bei Problemen mit Überstunden, Eingruppierung, dienstlicher Beurteilung, der Beihilfe oder gar einer Kündigung. Die GEW hilft und übernimmt sämtliche Kosten – wenn nötig bis in die letzte Rechtsinstanz.
Rechtsschutz können alle GEW-Mitglieder erhalten, die im öffentlichen Dienst oder in privaten Erziehungs- und Bildungseinrichtungen beschäftigt sind. Dieses gilt sowohl für BeamtInnen als auch für Beschäftigte, somit für Lehrkräfte, MitarbeiterInnen im Sozial- und Erziehungsdienst oder in der Jugendhilfe, an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie bei Trägern der Weiterbildung. Der Rechtsschutz kann auch für StudentInnen wichtig werden, ebenso wie für Mitglieder der GEW, die arbeitslos oder z.B. im Erziehungsurlaub sind, sowie für PensionärInnen und RentnerInnen.
Der Rechtsschutz der GEW wird für beamten-, dienst-, arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten sowie mit bestimmten Einschränkungen in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten gewährt, sofern diese durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden.
Ist der Rechtsschutz einmal für einen Verfahrensabschnitt gewährt, so umfasst er die Beratung und Vertretung durch die GEW. Erfolgt die Vertretung anderweitig (DGB, Rechtsanwalt), so übernimmt die GEW die Kosten der Vertretung und die Gerichtskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Dies gilt auch für notwendig werdende weitere Instanzen bzw. Verfahrensabschnitte. Wichtig dabei sind drei Dinge:
- Die Rechtsberatung durch unsere Juristinnen (am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch) kann am erfolgreichsten durchgeführt werden, wenn sie bereits vorab mit den notwendigen schriftlichen Informationen versorgt werden, die mit der Angelegenheit im Zusammenhang stehen.
- Die Rechtsvertretung durch die GEW (gegenüber Behörden, Institutionen, vor Gericht) kann nur erfolgen, wenn ein Antrag auf Rechtsschutz gestellt und genehmigt worden ist. Deshalb kann nicht vorab ein Rechtsanwalt eigenständig beauftragt werden.
- Grundlage ist darüber hinaus – wie bei allen satzungsrechtlichen Leistungen -, dass die Mitgliedsbeiträge korrekt entrichtet werden.
Die Einzelheiten für die Gewährung von Rechtsschutz sind in den Richtlinien für den Rechtsschutz geregelt. Sie sind auf dieser Seite gemeinsamen mit den einschlägigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen der GEW-Geschäftsstelle zu finden.
Die Vorteile gegenüber einer Beratung und Vertretung durch einen freiberuflichen Rechtsanwalt liegen in den profunden Spezialkenntnissen, die im Netzwerk „GEW-Juristinnen – ehrenamtliche Leitung – GEW-Personalräte“ vorhanden sind und die damit oft verbundene schnelle Beratungsmöglichkeit. Diese unterscheiden sich insbesondere von den langen Entscheidungs- und Antwortwegen der Gerichte oder von Ministerien und anderer Institutionen.
Für den Rechtsschutz erhebt die GEW keine gesonderten "Versicherungs"- Beiträge. Die vielen Millionen Euro, die die GEW jährlich für den Rechtsschutz bundesweit aufwendet, werden aus den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen finanziert. Rechtsberatung und Rechtsschutz erhalten deshalb nur die Mitglieder der GEW.
Rechtsschutz über die Rechtsberatung hinaus kann geleistet werden, wenn der Fall eine gewisse Aussicht auf Erfolg verspricht oder wenn die Angelegenheit von allgemeiner Bedeutung ist.
Der Wegweiser zum GEW-Rechtsschutz (ebenfalls auf dieser Seite zu finden) gibt detailliert Auskunft über die Vorgehensweise, wenn ein rechtliches Problem auftritt.
Der direkte Weg zum GEW-Rechtsschutz führt über die GEW-Geschäftsstelle. Dort kann man sich an die hauptamtlich für den Rechtsschutz tätigen Juristinnen Dr. Julia Klix und Pauline Pison wenden. Die Rechtsberatung erfolgt nach Terminvereinbarung. Das Sekretariat ist mit Sylvia Lange und Meike Jannowsky besetzt, so dass für die Sprechstunde konkrete Telefon- oder persönliche Beratungstermine vergeben werden können. Sie sind telefonisch von Montag bis Freitag von 9-12:00 Uhr und zusätzlich Di-Do: 13-15:30 Uhr erreichbar.
Ehrenamtlich wird die Rechtsschutzstelle von Sabine Duggen und Christian Steenbuck geleitet. Sie stehen GEW-Kolleg*innen als Ansprechpartner*innen in Rechtsschutzangelegenheiten zur Verfügung, z.B. zu Situationen und Konflikten aus dem Berufsalltag oder zum Mitbestimmungsrecht der Personalräte.
Es gibt Angelegenheiten, die vorrangig oder nur durch Personalräte zu lösen sind. In solchen Fällen werde ich die entsprechenden Kontakte vermitteln. Gleiches gilt für spezielle tarifrechtliche Fragestellungen, bei denen der Tarifsekretär der GEW einbezogen werden kann. Bei komplexen Sachverhalten und bei notwendiger juristischer Beratung werde ich die Angelegenheit an die beiden Juristinnen weiterleiten, so dass deren Beratung über ein möglicherweise nachfolgendes juristisches Verfahren von Anfang an integriert ist.
In Fristangelegenheiten, z.B. bei Erhalt von Kündigungen oder Bescheiden, sollte sofort und direkt Kontakt mit der Landesrechtsschutzstelle aufgenommen werden, damit mögliche Fristen nicht versäumt werden.
Sabine Duggen und Christian Steenbuck
Leitungsteam der Landesstelle für Rechtsschutz
Sabine Duggen und Christian Steenbuck bilden gemeinsam das ehrenamtliche Leitungsteam des GEW-Rechtsschutzes.