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KiTa-Gesetz

Verfügungszeiten reichen gerade für Dienstbesprechungen

Skeptisch beurteilt die GEW den heute (10.09.2019) von der Landesregierung veröffentlichten Entwurf für ein neues Kita-Gesetz. Bei Arbeitsbedingungen und Bildungsqualität bleibt er weit hinter den Notwendigkeiten zurück.

KiTa-Gesetz:
Verfügungszeiten reichen gerade für Dienstbesprechungen


Skeptisch beurteilt die Bildungsgewerkschaft GEW den heute (10.09.2019) von der Landesregierung dem Landtag zugeleiteten Gesetzentwurf für ein neues Kita-Gesetz. Bei den Arbeitsbedingungen und der Bildungsqualität in den Kitas bleibt er für die GEW weit hinter den Notwendigkeiten zurück.

„Bei den Arbeitsbedingungen für das pädagogische Personal setzt die Landesregierung leider den Akzent nicht so, wie es erforderlich wäre. So wird es nicht gelingen, mehr Erzieherinnen im Beruf zu halten und junge Leute für den Beruf zu gewinnen“, bemängelte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke in Kiel. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel werde obendrein nur ungenügend angehoben. Hinter wissenschaftlichen Empfehlungen, wie zum Beispiel für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren von 1:3 und 1:8 für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren, bleibe er weiterhin zurück. 
Die erstmalig festgeschriebenen Verfügungszeiten für die Erzieherinnen reichen aus GEW-Sicht  hinten und vorne nicht. „Mit fünf Stunden Verfügungszeit für zwei Fachkräfte lassen sich maximal die wöchentlichen Dienstbesprechungen abdecken“, zeigte sich Astrid Henke wenig zufrieden. „Wie soll eine Erzieherin in 2,5 Stunden pro Woche zum Beispiel ihre pädagogische Arbeit vor- und nachbereiten, die Entwicklung der Kinder dokumentieren sowie Elterngespräche führen? Die zu geringen Verfügungszeiten drohten die Verbesserung beim Personalschlüssel gleich wieder aufzufressen.  Die GEW halte 25 Prozent der Arbeitszeit als Verfügungszeit für angemessen.

Die Freistellungen für Kita-Leitungen für ihre Leitungstätigkeit entsprechen für die GEW ebenso wenig  den Erfordernissen. „Die Arbeit der Leitungskräfte wird nicht genügend gewürdigt. Dabei hängt die Qualität der pädagogischen Arbeit oft in großem Maße von ihnen ab“, argumentierte Astrid Henke. Bei der vorgesehenen Regelung drohten für viele Kita-Leiterinnen und Kita-Leiter sogar Verschlechterungen gegenüber dem gegenwärtigen Zustand.
Hinsichtlich des Finanzierungsmodells solle die Landesregierung der Tatsache Rechnung tragen, dass sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten vielerorts bereits nach der Entgeltgruppe S4 des öffentlichen Dienstes bezahlt würden, so die Gewerkschafterin. Das vermeide bei vielen Trägern eine strukturelle Unterfinanzierung. Davon profitierten dann  auch die Beschäftigten bei der Bezahlung.