Zum Inhalt springen

Maskenpflicht

Schlingerkurs raubt Lehrkräften den Nerv

Statt dringender Empfehlung nun also verordnete Maskenpflicht, aber nicht im Klassenraum: Der Schlingerkurs von Bildungsministerin Karin Prien raubt Lehrerinnen und Lehrern zunehmend den Nerv.

Astrid Henke, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, sagte in Kiel zur heutigen (20.08.2020) Pressekonferenz von Bildungsministerin Karin Prien: „Nachdem viele Schulen und dort vor allem die Schulleiterinnen und Schulleiter in den vergangenen Tagen den Ärger ausbaden mussten, den die Bildungsministerin ihnen mit ihrer unklaren Ansage eingebrockt hatte, gibt es ab Montag wenigstens eine klare rechtliche Regelung. Die Diskussionen an den Schulen werden aber dadurch nicht mehr eingefangen. Dabei stehen die Schulen schon vor genug Aufgaben und Herausforderungen.“ Die GEW-Landesvorsitzende wies darauf hin, dass Abstände in Klassenräumen mit bis zu 30 Schülerinnen und Schülern nicht einzuhalten seien. „Wenn schon kein Unterricht in kleineren Gruppen vorgesehen ist, kann eine Maskenpflicht im Klassenraum ein wichtiger Beitrag sein, um die Infektionsgefahr zu vermindern.“

Astrid Henke sprach sich außerdem für Testungen aus für diejenigen, die es wünschen. Lehrerinnen und Lehrern sollten auch – auf Wunsch – FFP2-Masken bereitgestellt werden. „Das könnte vielen Kolleginnen und Kollegen die Sorgen vor Infektion nehmen.“ Von den Gesundheitsämtern erwartet die Gewerkschafterin eine einheitliche Linie, wie bei Infektion oder Infektionsverdacht an den Schulen vorgegangen wird. Die Praxis unterscheide sich bei insgesamt überschaubaren Fällen sehr vom ministeriellen „Corona-Reaktions-Plan-Schule“. Wer, wann und wo in Quarantäne geschickt werde, sei von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt sehr unterschiedlich. „Auch das stiftet mancherorts Verwirrung.“

Zu den Ausführungen der Bildungsministerin zum Umgang mit Lehrkräften, die einer Risikogruppe angehören und teilweise schwere Vorerkrankungen haben, meinte Astrid Henke: „Die Bildungsministerin hat uns hier zum wiederholten Male eine eigenwillige Interpretation des tatsächlichen Vorgehens des betriebsärztlichen Dienstes präsentiert. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass jeder einzelne Fall individuell geprüft worden sei. Mit Hinweis auf das niedrige Infektionsgeschehen wurden die Anträge von Kolleginnen und Kollegen vielmehr pauschal abgebürstet.“ Die Bildungsministerin müsse hier endlich ihrer Fürsorgepflicht nachkommen.