Zum Inhalt springen

OVG-Urteil zu StudienleiterInnen - GEW weiterhin für Reduzierung der Arbeitszeit

Das OVG in Schleswig hat über die Arbeitszeit von StudienleiterInnen geurteilt. Die GEW bleibt dabei: Die Arbeitszeit muss reduziert werden.

Immer weniger Lehrerinnen und Lehrer verspüren Lust, ihr Know-how als Studienleiterin oder Studienleiter weiter zu geben. Die Arbeitsbelastungen sind einfach zu hoch. Darunter leidet auch die Ausbildungsqualität für angehende Lehrkräfte. Geht es nach der Bildungsgewerkschaft GEW soll das Bildungsministerium deshalb ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig zum Anlass nehmen, die Arbeitszeit für Studienleiterinnen und Studienleiter beim IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) zu senken.

 „Obwohl das Gericht die Bemessung der Vor- und Nachbereitungszeiten nicht bemängelt hat, bleiben wir dabei: Die Arbeitsbelastung muss runter. Studienleiterinnen und Studienleiter arbeiten zu viel. Sie haben nicht genügend Zeit, um ihre Ausbildungsgruppen wirklich angemessen betreuen zu können“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am Freitag, 22. Juni 2018 in Kiel.

Dass das Schleswiger Gericht die pauschalen Regelungen zu den Fahrtzeiten einkassiert hat, überrascht sie nicht. „Die pauschalen Stundenberechnungen werden der im Lande herrschenden Verkehrssituation nicht gerecht. Stauzeiten und eine schlechte Verkehrsanbindung gehen voll zu Lasten der Beschäftigten“, so die GEW-Landesvorsitzende. 

 „Die Arbeit ist für nebenamtliche Studienleiterinnen und -leiter kaum noch leistbar. Nur Personen mit anderen Stundenentlastungen, wie zum Beispiel Schulleiterinnen und Schulleiter, können Unterrichtsbesuche bei den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst noch mit ihren eigenen Unterrichtsverpflichtungen unter einen Hut bekommen. Die Entlastung für Studienleitertätigkeit ist zu gering, wenn eine normale Ausbildungsgruppe betreut werden soll“, bemängelte Astrid Henke. Auch Zeiten für eigene Fortbildungen, die Einarbeitung von Kolleginnen und Kollegen sowie die Arbeit in Teams würden zu wenig berücksichtigt.

Urteil:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI_OVG/2018_06_22_Arbeitszeit%20von%20Studienleitern.html