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Grundschule: Kinderschutzbund und GEW gegen unnötigen Kurswechsel

Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein und die GEW Schleswig-Holstein kritisieren gemeinsam die geplante Wiedereinführung von Notenzeugnissen und schriftlichen Schulübergangsempfehlungen in Klasse 4.

KIEL -  Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein und die GEW Schleswig-Holstein kritisieren gemeinsam die geplanten Änderungen schulrechtlicher Verordnungen durch das Bildungsministerium, die als Umkehr der bisher geltenden Regelung Notenzeugnisse wieder als Normalfall deklarieren und schriftliche Schulübergangsempfehlungen in Klasse 4 erneut einführen sollen.

Ziffernnoten beeinträchtigen Leistungsmotivation
„Die Annahme, Kinder würden ohne Ziffernnoten nicht ausreichend lernen, ist längst überholt“, mahnt die Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes Irene Johns. „Im Gegenteil - Studien belegen, dass gerade in der Grundschule Ziffernnoten die Leistungsmotivation beeinträchtigen – und das nicht nur bei leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern. Sie verstärken Leistungsängste und verringern die Lernfreude“, bemängelt Johns das Vorhaben.

Geplante Veränderungen stören Schulfrieden
Astrid Henke, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW argumentiert: „Die geplanten Veränderungen stören den Schulfrieden. Alte, überflüssige und nur Kraft kostende Diskussionen brechen wieder auf. Wer individuelle Förderung und Inklusion ernst nimmt, darf die Schülerinnen und Schüler nicht über einen Kamm scheren. Das geschieht aber bei der Vergabe von Ziffernnoten. Individuelle Rückmeldungen und Förderhinweise eignen sich daher viel besser als Instrumente der Leistungsbewertung.“

Fachfremde Gesichtspunkte spielen Rolle bei Notenvergabe
Die Vorsitzende des DKSB-SH Irene Johns führt weiter aus, dass Ziffernnoten den nötigen Gütekriterien für Messverfahren oft nicht gerecht würden und empirische Erhebungen bewiesen, dass nicht selten fachfremde Gesichtspunkte, wie der Leistungsstand der Klasse, der Bildungs- und Migrationshintergrund und das Geschlecht, bei der Notenvergabe eine wichtige Rolle spielten.

Keine nachvollziehbare Begründung für schriftliche Empfehlungen
„Genauso gibt es keine nachvollziehbare Begründung für die Wiedereinführung von schriftlichen Empfehlungen zum Besuch der Schularten Gemeinschaftsschule oder  Gymnasium, auch wenn diese keine bindende Wirkung haben sollen“, moniert Irene Johns. „Die aktuelle Verordnung bietet Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, den für sie adäquaten Bildungsweg zu verfolgen. Eine schriftliche Schulübergangsempfehlung hingegen droht benachteiligten Kindern, den Zugang zu Gymnasien wieder zu erschweren – das wäre ein Rückschritt in Sachen Bildungsgerechtigkeit“, warnt Johns.

Beratungsgespräche reichen aus
Auch die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke hält die Wiedereinführung von schriftlichen Empfehlungen für einen falschen Weg. „Aus unserer Sicht reichen die bisherigen Beratungsgespräche von Lehrkräften, die den Bildungsweg der Kinder über vier Jahre begleitet haben, völlig aus. Studien belegen, dass trotz größter Gewissenhaftigkeit der Grundschullehrkräfte viele Schulartenempfehlungen daneben liegen. Bei gleicher Leistungsfähigkeit der Kinder, erhalten Kinder von studierten Eltern noch immer deutlich häufiger eine gute Empfehlung als Kinder von Eltern, die nicht studiert haben.“ 

Unnötiger Kurswechsel
Die beiden Landesvorsitzenden stimmen darin überein, dass sich die geplanten Änderungen der schulrechtlicher Verordnungen vor dem Hintergrund der erfreulichen Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2015 und 2016 für Schleswig-Holstein nicht nachvollziehen ließen. Die geltenden Regelungen hätten sich als förderlich für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler erwiesen. So eine insgesamt erfolgsversprechende Entwicklung sollte nicht durch erwiesenermaßen unnötige Kurswechsel gefährdet werden, so Johns und Henke.


Ansprechpartnerin für die Pressearbeit des Deutschen Kinderschutzbundes Schleswig-Holstein e.V.
Mobil 0179-5975062
Mail  breuer(at)jokerpictures(dot)de

Ansprechpartner GEW: Bernd Schauer
0431-5195-1595
schauer(at)gew-sh(dot)de