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Niqab-Trägerinnen in Lehrveranstaltungen

GEW sieht keine Notwendigkeit für Gesetzesinitiativen

Die GEW Schleswig-Holstein lehnt Gesetzesänderungen ab, um ein generelles Niqab-Verbot an Bildungseinrichtungen durchzusetzen. Das betonte die stellvertretende Landesvorsitzende Katja Coordes in Kiel bei der Anhörung im Landtag.

„Als Pädagoginnen und Pädagogen stimmen wir mit der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel grundsätzlich darin überein, Mimik und Gestik in der Regel als notwendige Bestandteile von Kommunikation zu betrachten. Eine Notwendigkeit für gesetzliche Initiativen sehen wir allerdings nicht“, sagte Katja Coordes. Bei dem Auslöser für den Vorstoß der Christian Albrechts Universität zu Kiel handele es sich schließlich um einen absoluten Einzelfall. Hochschule und Lehrveranstaltungen dürften durch eine einzelne Niqab-Trägerin sicherlich keinen Schaden nehmen. Es bestünde auch nur eine geringe Nachahmungsgefahr.

Vernünftige Einzelfalllösungen für den Umgang mit Niqab-Trägerinnen sollten möglich sein, meinte die Gewerkschafterin. „Das Tragen von Niqabs durch Schülerinnen oder Lehrkräfte in Schulen lehnt die GEW hingegen entschieden ab. Wir befürchten, dass die Persönlichkeitsentfaltung von Schülerinnen durch das Tragen eines Niqabs beeinträchtigt werden könnte“, umriss die stellvertretende GEW-Landesvorsitzende die Haltung ihrer Gewerkschaft. Da Lehrkräfte bisher jedoch nicht mit Schülerinnen konfrontiert worden seien, die im Niqab am Unterricht teilnehmen wollen, gebe es allerdings auch hier keine akute Regelungsnotwendigkeit.

Katja Coordes wies darüber hinaus auf eine Reihe offener Fragen hin, die mit einer Formulierung in einem Gesetz nicht beantwortet werden können. Unter anderem sei völlig unklar, wie ein Verbot um- und durchgesetzt werden solle und mit welche Konsequenzen eine Niqab-Trägerin rechnen müsse, wenn sie den Niqab nicht ablegen wolle.