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Diskussion um Schulgesetzänderung

GEW gegen Tragen von Gesichtsschleiern in Schulen

Das Tragen von Gesichtsschleiern durch Schülerinnen in Schulen lehnt die Bildungsgewerkschaft GEW entschieden ab. Bisher gab es es in den schleswig-holsteinischen Schulen aber keine Niqab-Trägerinnen und daher auch keinen akuten Regelungsbedarf.

Das Tragen von Gesichtsschleiern durch Schülerinnen in Schulen lehnt die Bildungsgewerkschaft GEW entschieden ab. Da sich Lehrkräfte in Schleswig-Holstein bisher nicht mit Schülerinnen konfrontiert sehen, die im Niqab am Unterricht teilnehmen wollen, gab es für die GEW bisher jedoch keinen akuten Regelungsbedarf durch eine Schulgesetzänderung.

„Gesichtsschleier von Schülerinnen haben in Schulen, die sich den Menschenrechten und der Gleichberechtigung von Frau und Mann verpflichtet fühlen, keinen Platz. Die Persönlichkeitsentfaltung von Schülerinnen könnte durch das Tragen eines Niqabs beeinträchtigt werden. Eine offene Kommunikation ist ebenfalls nicht möglich. Da gehören auch Mimik und Gestik dazu“, verdeutlichte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am Dienstag, 4. Februar 2020 die Position der GEW.

Mit gesetzlichen Regelungen allein sei es aber nicht getan, fuhr die GEW-Landesvorsitzende fort: „Viele Fragen werden mit einer Schulgesetzänderung leider nicht beantwortet. Wie soll ein Verbot durchgesetzt werden? Wer soll es durchsetzen? Die Lehrkräfte? Die Polizei? Welche Konsequenzen drohen Niqab-Trägerinnen, wenn sie weiter im Niqab zur Schule kommen? Ausschluss aus dem Unterricht trotz Schulpflicht? Ordnungsstrafe? Je intensiver wir uns mit diesen Fragen befassen, desto klarer wird: Auch eine Schulgesetzänderung löst nicht so einfach die Probleme.“

Eine Notwendigkeit für eine Änderung des Hochschulgesetzes sieht die Bildungsgewerkschaft nach wie vor nicht. Einzelne verschleierte Studentinnen dürften kaum negativen Einfluss auf Hochschule, Lehrveranstaltungen und andere Studierende haben, meinte Astrid Henke. Auch eine große Nachahmungsgefahr könne sie nicht erkennen.