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GEW-Appell

Berufliche Bildung muss im Bildungsministerium bleiben

Für die GEW Schleswig-Holstein steht fest: Die Zuständigkeit für Berufliche Bildung gehört ins Bildungsministerium und nicht ins Wirtschaftsministerium. Das machte die GEW vor der Landtagsdebatte zur Beruflichen Bildung noch einmal klar.

Beispiellose Aufsplitterung
„Springen sie über Ihren Schatten!“, appellierte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am Donnerstag, 27. September 2018 in Kiel an die JAMAIKA-Koalitionäre. „Es bricht niemandem ein Zacken aus der Krone, wenn er eine falsche Entscheidung rechtzeitig korrigiert! Noch ist es Zeit, die beispiellose Aufsplitterung der Zuständigkeiten zu stoppen. Berufliche Schulen und allgemeinbildende Schulen gehören in ein Ministerium. Alles andere führt zu unnötigem Mehraufwand und sehr aufwendigem Koordinierungsbedarf zwischen den Ministerien.“ 
Bürokratieabbau sieht anders aus
Aus Sicht der Gewerkschafterin ist die Liste lang, über die sich Wirtschaftsministerium und Bildungsministerium dann im Alltag verständigen müssten: personalrechtliche Fragen, Fachanforderungen, schulaufsichtliche Vorgaben, Regelungen für zu vergebende Schulabschlüsse, sämtliche Erlasse des Bildungsministeriums zu pädagogischen und schulorganisatorischen Fragen, die allgemein- und berufsbildende Schulen gleichermaßen betreffen. „Bürokratieabbau sieht anders aus“, betonte Astrid Henke. Sie machte außerdem noch darauf aufmerksam, dass eine umfassende Änderung des Schulgesetzes unabdingbar sei. Zur Untermauerung ihrer Kritik erinnerte die GEW-Landesvorsitzende an das Gutachten „Berufsbildende Schulen steuern“ (www.gew-sh.de/shibb) des renommierten Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Michael Wrase (Hildesheim/Berlin) für die GEW. Der Jurist habe zahlreiche verfassungsrechtliche, verwaltungsrechtliche, organisatorische und fachliche Probleme benannt.
Verfassungsrechtlich bedenklich
Ein Kernpunkt seiner Expertise: „Es ist auch aus Sicht des Verfassungsrechts bedenklich, dass die Landesregierung den historisch einmaligen und bislang im Schulgesetz nicht vorgesehenen Schritt zur Aufspaltung der Zuständigkeiten der Schulaufsicht über die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Schulen ohne eine vorherige unabhängige und ergebnisoffene bildungs- und organisationswissenschaftliche Begutachtung vornehmen möchte“, heißt es u.a. in dem Gutachten.