Zum Inhalt springen

Beamtenstreik - Verfassungsgericht verhandelt auch über Fall aus dem Norden

Am Mittwoch, 17. Januar 2018 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte. Dabei wird auch der Fall einer Grundschullehrerin aus Schleswig-Holstein aufgerufen, die mit Unterstützung der GEW klagt.

Rund 2.000 Lehrkräfte streikten
Rund 2.000 verbeamtete Lehrkräfte hatten im Juni 2010 gegen eine Pflichtstundenerhöhung gestreikt. Wegen der Teilnahme an diesem Beamtenstreik erhielten sie vom Bildungsministerium einen Disziplinarverweis. Gegen diesen Verweis erhoben mehrere Kolleginnen und Kollegen stellvertretend für alle anderen Betroffenen mit Unterstützung der GEW Klage. Nach einem langen Weg durch die juristischen Instanzen bleibt davon nun ein Fall vor dem Bundesverfassungsgericht nach.  

Streikrecht ist ein Grundrecht
„Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es gibt keinen Grund dieses elementare Recht den Beamtinnen und Beamten vorzuenthalten. Auch Beamtinnen und Beamte haben ein Recht auf faire Chancen, um mit der Landesregierung auf Augenhöhe die Arbeitsbedingungen aushandeln zu können. Bisher unterliegen sie dem Diktat der Landesregierungen“,  sagte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am heutigen Dienstag (16. Januar 2018) in Kiel.

Streik letztes Druckmittel
Streikwellen sieht sie nicht auf die Schulen zukommen, falls das Verfassungsgericht im Sinne der GEW urteilen sollte. „Der Streik ist bei allen Gewerkschaften immer nur das letzte Druckmittel. Auch bei angestellten Lehrkräften ist die GEW mit diesem Instrument bisher immer sehr verantwortungsbewusst umgegangen. Insofern wird unser Rechtsstaat es auch überleben, wenn beamtete Lehrerinnen und Lehrer die Arbeit niederlegen, um beispielsweise Arbeitszeitverlängerungen abzuwenden oder für bessere Arbeitsbedingungen zu streiten.“

Deutschland verstößt gegen internationales Recht
Die GEW-Landesvorsitzende verwies darauf, dass Deutschland nach Auffassung der GEW mit dem bisherigen Streikverbot für Beamtinnen und Beamte gegen internationales auch Deutschland bindendes Recht verstoße. „Das Beamtenrecht muss weiterentwickelt und neu interpretiert werden. Wir dürfen nicht bei den sogenannten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die teilweise auf das 19. Jahrhundert zurückgehen, stehenbleiben“, führte Astrid Henke aus. 

 

 

Verantwortlich: Bernd Schauer, 16.01.2018