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Gesundheitsgefährdung

Abstandsgebot bleibt - aber nicht an Grundschulen

Kita- und Schulbetrieb sollen schneller ausgeweitet, in Grundschulen ab 8. Juni sogar wieder ganz normal unterrichtet werden. Die GEW sieht durch diesen Schritt die Gesundheit von Erzieherinnen und Lehrkräfte gefährdet.

(Foto: find-das-bild.de / Michael Schnell)

Kiel – Noch am Montag hat der Bund die Länder vor zu weitgehenden Lockerungen gewarnt. Nun ist auch Schleswig-Holstein auf den Zug der Lockerungen aufgesprungen. Kita- und Schulbetrieb sollen schneller ausgeweitet, in Grundschulen ab 8. Juni sogar wieder ganz normal unterrichtet werden. Die Bildungsgewerkschaft GEW sieht durch diesen Schritt die Gesundheit von Erzieherinnen und Lehrkräften gefährdet.  

„Glücklicherweise gibt es in Schleswig-Holstein im Augenblick kaum noch Ansteckungen. Darüber dürfen wir uns alle freuen. Aber zur Entwarnung besteht kein Anlass, ebenso wenig zum vorschnellen Überbordschmeißen von sämtlichen Vorsichtsmaßnahmen. Je größer die Kita-Gruppe oder die Lerngruppe in der Schule, desto größer die Gefahr für die Gesundheit der Pädagoginnen und Pädagogen. Deshalb halten wir die Pläne der Landesregierung zumindest für verfrüht“, sagte die schleswig-holsteinische GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am Mittwoch, 27. Mai 2020 in Kiel zur Pressekonferenz der Landesregierung. Schließlich gebe es nach wie vor keine gesicherten medizinischen Erkenntnisse, dass Kinder nicht ansteckend seien.

Sie begründete ihre ablehnende Haltung mit der Unmöglichkeit, in Kitas und Grundschulen Abstand zu halten. „Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin untereinander 1,5 Meter Abstand halten. Für 25 Kinder in oft zu kleinen und nur schlecht zu belüftenden Grundschulklassen soll das aber nicht gelten. Was für ein Widerspruch!“, so Astrid Henke. Für Erzieherinnen sei ein Abstandhalten wegen ihrer pädagogischen Arbeit, die Nähe zu den Kindern erfordere, sowieso unmöglich. Trotzdem würden die Gruppen nun einfach auf 15 Kinder vergrößert.
Zum Schutz der Beschäftigten in Kitas und Schule forderte Astrid Henke Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel auch Schutzmasken und den Anspruch auf Testungen für das pädagogische Personal.