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Hochschule

Lehrbeauftragte Mangelware - GEW setzt sich für bessere Bezahlung ein

Wegen der schlechten Bezahlung findet die Universität Flensburg kaum mehr Lehrbeauftragte für Deutschkurse am hochschuleigenen Sprachzentrum. Fünf von sieben Lehraufträgen können nicht besetzt werden.

Internationale Studierende an der Europa-Universität Flensburg haben es immer schwerer Deutsch zu lernen. Der Grund: wegen der schlechten Bezahlung von Lehrbeauftragten findet die Universität kaum mehr Lehrkräfte für die Deutschkurse am hochschuleigenen Sprachzentrum. Fünf von sieben Lehraufträgen für Deutschunterricht können nicht besetzt werden. Darunter leiden nicht nur die Deutschkenntnisse der internationalen Studierenden, sondern auch das internationale Renommee der Universität.

„Seit, sage und schreibe, 20 (!) Jahren hat die Landesregierung die Vergütung für Lehrbeauftragte nicht mehr angehoben. Sie liegt immer noch bei 25,68 Euro pro Unterrichtsstunde. Wen wundert es da, wenn Stellen unbesetzt bleiben? Eine Erhöhung ist mehr als überfällig“, forderte Astrid Henke, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, am Montag, 21. Februar in Kiel von der Landesregierung. Woanders sei die Bezahlung viel besser. Lehrkräfte in den Sprachkursen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekämen beispielsweise 41 Euro für eine unterrichtete Stunde.

Zur schlechten Bezahlung gesellten sich bei den Lehrbeauftragten noch schlechte Arbeitsbedingungen, so die Gewerkschafterin. Da sie nicht festangestellt seien, müssten sie sich von den 25,68 Euro pro Stunde selbst krankenversichern. Mit den 25,68 Euro seien ebenfalls die Zeiten für Korrekturen, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie für die Teilnahme an Konferenzen abgegolten. Anspruch auf bezahlten Urlaub hätten Lehrbeauftragte auch keinen. „Und als wäre das alles nicht schon unattraktiv genug, enden die Verträge immer zum Ende eines jeden Semesters.“

Schon lange macht sich die GEW für eine Verbesserung der prekären Arbeitsbedingungen von Lehrbeauftragten an Hochschulen stark, und zwar nicht nur für diejenigen, die Sprachen unterrichten. Auch in der Diskussion um das neue Hochschulgesetz hat sie sich gegenüber der Landesregierung für die Belange der Lehrbeauftragten eingesetzt. Doch die Regierungsparteien der Jamaika-Koalition blieben unnachgiebig.

Astrid Henke: „Lehrbeauftragte werden missbräuchlich für die dauerhafte Aufrechterhaltung des Lehr- und Prüfungsbetriebs eingesetzt. Überall dort, wo sie kontinuierlich Daueraufgaben wahrnehmen, müssen sie regulär sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Auch muss die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt werden, zum Beispiel inklusive Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten.“ Für Lehrbeauftragte, die ein ergänzendes Lehrangebot unterbreiteten, sei eine Vergütung entsprechend dem des hauptamtlichen Personals nach dem Tarifvertrag der Länder vorzusehen.