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Kita-Reform-Gesetz

GEW fordert Schwerpunkt auf bessere Ausstattung für Kindertagesstätten

Die GEW begrüßt im Entwurf des neuen Kita-Gesetzes die Festschreibung der zweiten Fachkraft pro Kita-Gruppe. Für die Verbesserung der Qualität und Arbeitsbedingungen liefert der Entwurf aber insgesamt zu wenig.

Kiel – Für gute Qualität in der frühkindlichen Bildung und für gute Arbeitsbedingungen in den Kindertagesstätten muss Schleswig-Holstein deutlich mehr tun. Die GEW begrüßt deshalb im Entwurf des neuen Kita-Gesetzes von Sozialminister Garg die Festschreibung der zweiten Fachkraft pro Kita-Gruppe. Sie kritisiert aber deutlich, dass der Entwurf im Hinblick auf die Ausstattung der Kindertagesstätten ansonsten wenig konkrete Verbesserungen beinhalte und an einigen Stellen sogar Verschlechterungen drohten.

„Allerorts wird die Bedeutung der frühkindlichen Bildung betont. Überall suchen Kindertagesstätten händeringend nach qualifiziertem Personal und vielerorts verlassen angesichts schlechter Arbeitsbedingungen erfahrene Erzieherinnen den Beruf. Die Antwort der Landesregierung darauf fällt bescheiden aus. Jetzt im Kita-Gesetz an vielen Stellen den Status Quo im Land festzuschreiben, kann keine Lösung für die drängenden Probleme sein“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke am Mittwoch, 5. Juni 2019, in Kiel.

Aus Sicht der GEW seien die finanzielle Unterstützung der Kommunen und die Entlastung der Eltern sinnvolle Schritte. Im Hinblick auf die dringend notwendige Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und der Arbeitsbedingungen bliebe der Entwurf aber weit hinter den Notwendigkeiten und Erwartungen der Beschäftigten zurück.

Die zweite Fachkraft pro Gruppe könne nur ein Zwischenschritt sein, hin zu einem Fachkraft-Kind-Schlüssel, der wissenschaftlich belegten Anforderungen genügt. Die unzureichende Freistellung für Kita-Leitungen und die mit fünf Stunden pro Gruppe viel zu gering bemessenen Verfügungszeiten für das pädagogische Personal stellten vielerorts keine Verbesserungen dar. Es drohten dadurch sogar Verschlechterungen gegenüber dem gegenwärtigen Zustand.

„Es ist völlig ungeklärt, was in Kommunen und in Kindertagesstätten passiert, die bisher schon bessere Regelungen hatten. Hier drohen die Kinder, die Erzieherinnen oder auch die Eltern zu den Verliererinnen des neuen Gesetzes zu werden. Die Politik  muss dafür sorgen, dass das zusätzliche Geld vom Land vor Ort auch tatsächlich in die Kindertagesstätten investiert wird.  Es besteht sonst die große Gefahr, dass die neuen Mindeststandards zum allgemeinen Standard werden“, so Henke.

Die GEW wird den vorgestellten Gesetzentwurf intensiv prüfen und den Verlauf des weiteren parlamentarischen Verfahrens entsprechend kritisch begleiten.

Verantwortlich: Astrid Henke, 05.06.2019

Tel. 0170-3341746