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A13 für GrundschullehrerInnen: GEW fordert Gesetzentwurf anstatt Rhetorik

Koalitionspolitiker haben sich grundsätzlich positiv zu A13 für GrundschullehrerInnen geäußert. Der GEW reicht das nicht. Sie fordert einen Gesetzentwurf.

Zeit reif für A13
„Jetzt ist die Zeit reif für A13! Statt Woche für Woche neue unkonkrete Ankündigungen von Koalitionspolitikern brauchen wir einen konkreten Gesetzentwurf, damit wir den guten Absichten auch Glauben schenken können. Wenn die finanzpolitischen Armenhäuser Berlin und Brandenburg allen ihren Grundschullehrerinnen und –lehrern ab dem 1. Januar 2019 A13 zahlen können, müsste auch Schleswig-Holstein dazu in der Lage sein“, äußerte sich Astrid Henke, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Dienstag, 27. Februar 2018 in Kiel zu Überlegungen von Koalitionspolitikern zur Besoldung von Grundlehrkräften.

A13 Gebot der Gerechtigkeit
Für die GEW ist eine Erhöhung der Besoldung für die Lehrkräfte an den Grundschulen ein Gebot der Gerechtigkeit. „Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen verdient die gleiche Wertschätzung wie die Arbeit der Lehrkräfte an den übrigen Schularten. Arbeit an den Grundschulen ist nicht weniger Wert, bloß weil die Kinder jünger sind!“, argumentierte Astrid Henke. Aus ihrer Sicht gibt es keine stichhaltigen Argumente mehr, die Grundschullehrerinnen und –lehrer schlechter zu bezahlen als ihre Kolleginnen und Kollegen an den anderen allgemeinbildenden Schulen. Das Studium sei gleichlang, der Vorbereitungsdienst habe mit 18 Monaten denselben Umfang.

A13 hilft gegen LehrerInnenmangel
Vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden bundesweiten Lehrkräftemangels täte Schleswig-Holstein obendrein gut daran, so Astrid Henke, mit der Besoldung nach A13 nicht zu lange zu warten, bis weitere Bundesländer diesen Schritt vollzögen. „Eine Besoldung nach A13 kann ein sehr wirksames Instrument gegen den immer stärker werdenden Lehrkräftemangel sein!“