
Demokratiebildung
Mitbestimmung light
Studierende haben heute überschaubare Möglichkeiten zur Mitbestimmung an den Hochschulen. Das führt zu Frust und schwächt die studentische Demokratie.
Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten. Er bestimmt bei vielen Dingen mit, die euren Arbeitsalltag prägen z.B. bei der Einstellung neuer Kolleg*innen, baulichen Veränderungen am Arbeitsplatz und der technischen Ausstattung. Die Mitglieder des Personalrats werden alle vier Jahre von den im Dienst befindlichen Beschäftigten gewählt. Die letzten Personalratswahlen fanden im Mai 2023 statt.
Was macht der Personalrat? Welche Aufgaben hat er?
In Schleswig-Holstein wählt ihr als Beschäftigte im Schulbereich Personalräte auf bis zu drei Ebenen:
Die gewählten Personalräte sind zuerst für jeweils die Dinge zuständig, die auf ihrer Ebene geregelt werden. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats sind im Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) geregelt. Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats gehören u. a.:
Bei allen Maßnahmen, die euch Beschäftigte an der Schule betreffen, hat der ÖPR, BPR bzw. HPR(L) ein Mitbestimmungsrecht. Hierzu gehören u.a.:
Die GEW steht für gut informierte und engagierte Personalräte. GEW-Kolleg*innen sind auf allen drei Ebenen als Personalräte aktiv. Wir stellen die Mehrheit in den Bezirkspersonalräten und dem Hauptpersonalrat der Lehrkräfte (HPR(L)).
Übersicht Bezirkspersonalräte in den Schulämtern
Übersicht Hauptpersonalrat der Lehrkräfte HPR (L) am BiMi