Fragen und Antworten zur erneuten Wahl zum Hauptpersonalrat Lehrkräfte
Warum muss neu gewählt werden?
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die Wahlen 2023 zum Hauptpersonalrat Lehrkräfte für ungültig erklärt. Grund für den Prozess: Der Philologenverband hatte es versäumt rechtzeitig eine Kandidat*innenliste einzureichen.
Wer muss neu gewählt werden?
Der Hauptpersonalrat Lehrkräfte (HPR(L)) beim Bildungsministerium muss neu gewählt werden. Die Bezirkspersonalräte und die örtlichen Personalräte bleiben im Amt.
Gibt es jetzt keinen HPR(L) mehr?
Der HPR(L) hat auf weitere Rechtsmittel verzichtet, um zügige Neuwahlen vor den Sommerferien zu ermöglichen. Damit ist das Urteil des OVG rechtskräftig und die Mitglieder des Hauptpersonalrats sind nicht mehr im Amt. Die Aufgaben des HPR (L) nehmen in der Zwischenzeit die Mitglieder des Hauptwahlausschusses wahr und stehen den Kolleg*innen bei Anfragen zur Verfügung.
Was bedeutet das für die Mitbestimmung?
Da es derzeit keinen Hauptpersonalrat Lehrkräfte mehr gibt, übernehmen die Mitglieder des Hauptwahlausschusses die Arbeit des HPR(L) bestmöglich. Auch wenn die Kolleg*innen ihr bestmögliches für eine wirksame Mitbestimmung tun, bedeutet das eine Schwächung der Mitbestimmung und somit der Interessen der Lehrkräfte. Diese Schwächung hat der Philologenverband mit seiner Klage bewusst in Kauf genommen.
An wen kann ich mich jetzt wenden?
Für Fragen und Personalratsangelegenheiten stehen die Kolleg*innen des Hauptwahlvorstandes zur unter hauptwahlvorstand-l(at)bimi.landsh(dot)de zur Verfügung.
Wie kam es zu der Klage?
Geklagt hat Frau Schmöckel, Vorsitzende des Philologenverbandes Schleswig-Holstein. Der Philologenverband hatte die Frist für die Einreichung einer Wahlliste versäumt. Deshalb wurde er vom Hauptwahlvorstand nicht zur Wahl zugelassen.
Worum ging es in der Klage?
In der Gerichtsverhandlung ging es vor allem um den Aushang des Wahlausschreibens in den Schulen. Dieses Wahlausschreiben hing am Stichtag in zwölf (!) der rund 800 Schulen in Schleswig-Holstein nicht aus. Wie schon die erste Instanz sah das Gericht hier einen gravierenden Fehler und hat die Wahl für ungültig erklärt.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Hauptwahlvorstand hat sich am 17. April konstituiert und wird die Wahlen an den Schulen entsprechend koordinieren und die Schulen informieren. An euren Schulen müssen sich drei Kolleg*innen finden, die den örtlichen Wahlvorstand bilden und die Wahlen nach den Anweisungen des Hauptwahlvorstands vorbereiten.
Starke Mitbestimmung braucht eine hohe Wahlbeteiligung!
Uns ist bewusst, dass mit der Neuwahl zusätzliche Belastungen auf die örtlichen Wahlvorstände zukommen. ABER bitte nehmt euer Mitbestimmungsrecht wahr und nutzt euer Wahlrecht! Stärkt mit eurer Stimme die GEW und den Hauptpersonalrat der Lehrkräfte.