Der Landesvorstand (LV) entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung (LDV) und des Landeshauptausschusses (LHA) über die aktuelle Politik des Landesverbandes. Der Landesvorstand der GEW besteht u.a. aus dem Geschäftsführenden Landesvorstand, den Vorsitzenden der Kreisverbände, Fachgruppen, Ausschüsse und Kommissionen.
Die laufenden Geschäfte erledigt der Geschäftsführende Landesvorstand (GLV).