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Sonderzuwendung für Beamtinnen und Beamte

Die GEW-Landesrechtsstelle hat für einige Kolleginnen und Kollegen Musterprozesse vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht betreffend die Zahlung von Sonderzuwendungen nach der „alten“ Rechtslage von 2006 geführt. Die Mehrzahl der Widerspruchsverfahren aus den Jahren 2007 und 2008 ruhen im Hinblick auf diese Musterprozesse.

Das Oberverwaltungsgerichts hat am 23. März 2021 entschieden, dass die Besoldung mehrerer mit Hilfe der GEW klagender Lehrkräfte im Jahre 2007 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstoßen hat. Diese Verfahren werden nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zwecks abschließender Überprüfung der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.

In Bezug auf den Ausgang der Verfahren gibt es vom Land Schleswig-Holstein eine schriftliche Zusage, dass das Ergebnis dieser Rechtsprechung rückwirkend auf alle Beamtinnen und Beamten angewandt werden soll. 

 

Sylvia Lange
Sekretariat Landesrechtsstelle
Telefon: 0431 5195140
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