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Schule darf nicht krank machen – Weniger ist mehr! Betriebliches Gesundheitsmanagement JETZT!

Lehrerinnen und Lehrer leiden unter Lärm, unter Termin- und Leistungsdruck und ständig hinzu kommenden Aufgaben. Viele Lehrkräfte gehen krank zur Arbeit (Präsentismus). Diese Ergebnisse der Statusabfrage zur Lehrkräftegesundheit liegen seit Ende letzten Jahres vor. Passiert ist bisher nichts. JETZT ist es endlich Zeit zu handeln!
Die Abfrage bescheinigt den schleswig-holsteinischen Lehrerinnen und Lehrern überwiegend noch eine gute Arbeitszufriedenheit. Diese guten Ressourcen sind nicht unendlich. Schule darf nicht krank machen!
Personalräte aller Schularten fordern das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf, jetzt zu handeln:
Wir brauchen und fordern eine Pflichtstundenreduzierung für die Lehrkräfte aller Schularten!
Es bedarf keiner weiteren Untersuchung der Lehrerarbeitszeit. JETZT ist es endlich Zeit zu handeln!
Für die Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements an den Schulen fordern wir:

  • eine deutliche Erhöhung der schulischen Zeitbudgets. Keine zusätzlichen Aufgaben ohne Ausgleich! Das bedeutet für uns u.a.:
    • die Einführung von Poolstunden für Daueraufgaben (z.B. Klassenleitung, Korrekturzeiten…),
    • Sockelbeiträge für Leitungsaufgaben unabhängig von der Größe der Schule und eine Erhöhung der Leitungszeit insgesamt,
  •  Ausstattung aller Schulen mit zusätzlichen Stellen für Vertretungsbedarfe und zur Einrichtung multiprofessioneller Teams. Verlässlichkeit von Schule darf nicht zu Lasten der Gesundheit der Lehrkräfte gehen,
  • Schuentwicklungstage müssen für alle Schulen umsetzbar sein - ein zusätzlicher Schulentwicklungstag im Jahr zum Thema Gesundheitsschutz muss ermöglicht werden,
  • die Einhaltung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Personalräte bei Erstellung der Stundenpläne an den Schulen,
  •  schulische Arbeitsplätze und Raumkonzepte, die mit den rechtlichen Vorgaben zum Arbeits-und Gesundheitsschutz vereinbar sind,
  • die Versorgung mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2),
  •  Vereinbarungen zur Frage der Erreichbarkeit bei digitalisierter Kommunikation im Netzwerk Schule und zum Umgang mit Plattformen wie I-Serv oder Schulcommsy.

Diese Resolution wurde am 26.09.2018 von über 180 Personalräten in Neumünster beschlossen. Diskutiert und beratet dazu auch in euren Schulen auf Personalversammlungen!