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Forderungen der GEW- Schulleiterinnen und Schulleiter zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen

Das Ministerium für Schule und Berufsbildung hat gesetzliche Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf die Schulleitungen übertragen. Die SchulleiterInnen und Schulleiter sehen diese Aufgabe als wichtig an und möchten diese im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für ihre Kollegien auch gern wahrnehmen. So sind eine Gefährdungsbeurteilung anhand der Checklisten anzufertigen, BEM- Gespräche zu führen, die Schulträger auf bauliche Mängel anzusprechen. Das sind Aufgaben, neben vielen anderen, die in den letzten Jahren dazugekommen sind, ohne dass die Leitungszeit erhöht worden wäre. Das trägt nicht zur Gesunderhaltung der Schulleitungen bei.  Oftmals fehlt deshalb einfach die Zeit für die Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Außerdem fehlt es an Angeboten zur Fortbildung, die nötig wären, damit die gesetzlichen Aufgaben auch gesetzeskonform ausgeführt werden können. Ganztägige Fortbildungen wären nötig, um das umfangreiche Aufgabengebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes richtig wahrnehmen zu können.

Ein Handlungsleitfaden wäre hilfreich, um im Bedarfsfall nachlesen zu können und Informationen griffbereit zu haben, statt sich die gesetzlichen Bestimmungen einzeln in Nachrichtenblättern oder im Internet zusammensuchen zu müssen.

Es ist vorgesehen, dass der arbeitsmedizinische Dienst bzw. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beim Anfertigen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Hierzu reicht das vorhandene Personal nicht aus.

Oftmals sind Gespräche mit den Schulträgern schwierig und verlaufen dann erfolglos, weil den Kommunen das Geld fehlt. Hier wünschen wir uns mehr Unterstützung durch das Ministerium, damit z.B. Lärmschutz nicht abhängig von der Finanzkraft des Schulträgers ist.

Wir fordern deshalb:

  • ausreichende, umfassende, ganztägige Fortbildungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Schulleitungen
  • Erhöhung der Leitungszeit, um die Aufgaben wahrnehmen zu können und als Schulleitung auch gesund bleiben zu können
  • Eine Zusammenstellung der für Schulleitung wichtigen Gesetze. Ein Handlungsleitfaden, der ein schnelles Handeln ermöglicht
  • Eine Aufstockung des Personals zur Unterstützung der Schulleitungen bei der Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen
  • eine Unterstützung bei Verhandlungen mit den Schulträgern, z.B. durch einheitliche Minimalstandards, die für alle Schulträger verpflichtend sind.