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A 13 / EG 13

Höhergruppierungen für tarifbeschäftigte Grundschullehrkräfte im August 2025

Großer GEW-Erfolg: Ab dem Jahr 2025 werden alle universitär ausgebildeten Lehrkräfte in Schleswig-Holstein nach A13 besoldet. Im August 2025 ist es endlich so weit: A 13 für Grundschullehrkräfte wird Realität! Das ist eine enorme finanzielle Aufwertung der Arbeit der Kolleg*innen in Grundschulen.

Auch die tarifbeschäftigten Grundschullehrer*innen profitieren von diesem historischen Erfolg. Vollausgebildete Grundschullehrkräfte werden von der EG 11 in die EG 13 höhergruppiert. Lehrkräfte ohne vollwertige Lehramtsausbildung werden je nach Qualifikation in die EG 10 - EG 12 höhergruppiert. Grundlage ist der Tarifvertrag Entgeltordnung-Lehrkräfte (TV EntgO-L).

GEW-Forderung vom Ministerium abgelehnt

Aus Sicht der GEW handelt es sich bei der Überleitung der tarifbeschäftigten Grundschullehrkräfte nicht um eine klassische Höhergruppierung - da die Tätigkeit als Grundschullehrkraft unverändert fortgeführt wird. Die GEW hat sich deshalb mehrfach beim Bildungsministerium dafür stark gemacht, dass die Lehrkräfte stufengleich und unter Mitnahme der Stufenlaufzeit in den neuen Entgeltgruppen übergeleitet werden. Das Ministerium hat ein solches Vorgehen vehement abgelehnt. Die Einstufung läuft demnach nach den Regelungen zur Höhergruppierung im Tarifvertrag der Länder (TV-L).  Auch wenn es ein BAG-Urteil gibt, dass das Vorgehen des Landes rechtlich stärkt, bleibt die GEW dabei: Mit entsprechendem politischen Willen wären bessere Lösungen für Tarifbeschäftigte möglich!

Wichtig: Die Höhergruppierung ist für alle Lehrkräfte langfristig von enormen Vorteil!

Vollausgebildete Lehrkräfte profitieren in der Regel davon, dass die Struktur- und Angleichungszulage für eine bessere Zuordnung sorgen.

Etwas problemtischer können Höhergruppierungen von von nicht voll ausgebildeten Lehrkräften ohne Strukturzulage (z.B. sog. Ein-Fach-Lehrkräfte) und Lehrkräften deren nächster Stufenaufstieg in der jetzigen Entgeltgruppe im August 2025 kurz bevor steht sein. Höhergruppierungen aus der Stufe 6 (egal in welcher Entgeltgruppe) sind unproblematisch!

Am 14. Juli findet für GEW-Mitglieder eine Informationsveranstaltung statt, auf der es die wichtigsten Infos zur Höhergruppierung gibt.

GEW-Mitglieder können sich über die finanzielle Auswirkung der Höhergruppierung bei der GEW beraten lassen!

FAQ zur Höhergruppierung

Tarifbeschäftigten Grundschullehrer*innen profitieren von A 13. Tarifbeschäftigte werden im August 2025 gemäß den Regelungen des TV-L (§ 17 Abs. 4) höhergruppiert. Dabei werden die Beschäftigten in der neuen Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Entgelt erreichen - dabei werden die aufwachsende Strukturzulage und die Angleichungszulage berücksichtigt. Die indivduellen Auswirkungen sind dabei höchst unterschiedlich.

Grundschullehrkräfte die mindestens einen Lehramts-Masterabschluss mit zwei Fächern haben, werden von der EG 11 in die EG 13 zugeordnet. In der EG 13 werden sie der Stufe zugeordnet in der sie mindestens ihr derzeitiges Entgelt inklusive der Angleichungs- und Strukturzulage bekommen.

Grundschullehrkräfte die einen Masterabschluss mit einem Fach haben, werden von der EG 10 in die EG 12 zugeordnet. In der EG 12 werden sie der Stufe zugeordnet in der sie mindestens ihr derzeitiges Entgelt inklusive der Angleichungszulage bekommen.

Grundschullehrkräfte die einen Bachelorabschluss mit einem Fach haben, werden von der EG 10 in die EG 11 zugeordnet. In der EG 11 werden sie der Stufe zugeordnet in der sie mindestens ihr derzeitiges Tabellenentgelt bekommen.

Grundschullehrkräfte ohne Bachelorabschluss werden von der EG 9b in die EG 10 zugeordnet. In der EG 10 werden sie der Stufe zugeordnet in der sie mindestens ihr derzeitiges Tabellenentgelt bekommen.

Beschäftigte erhalten ab August 2025 das neue Tabellenentgelt der zugeordneten Stufe. Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem vorherigen Entgelt - inklusive einer eventuellen Angleichungs- und/oder Strukturzulage - und dem neuen Tabellenentgelt weniger als 180 Euro, so erhaltten Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag 180 Euro zum vorherigen Entgelt.

Nach einer Höhergruppierung fängt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen neuen Stufe der höheren Entgeltgruppe von vorne an. Die Stufenlaufzeiten betragen ein Jahr in Stufe 1, zwei Jahre in Stufe 2, drei Jahre in Stufe 3, vier Jahre in Stufe 4 und fünf Jahre in Stufe 5.

Ein Beispiel: Wenn ich nach der Höhergruppierung in der Stufe 4 lande, dann bleibe ich da vier Jahre und steige dann in die Stufe 5 auf.

GEW-Mitglieder können sich über die Höhergruppierung bei der GEW informieren. Schick dafür eine E-Mail mit einer aktuellen Gehaltsabrechung und Informationen zu deiner Qualifikation an westphal(at)gew-sh(dot)de.